Natürlich ist die Minderung des Kaufpreises eines E-Autos um 2,5% durch die ermäßigte Mehrwertsteuer durchaus interessant.
Weiß jemand wie es sich rein rechtlich verhält, wenn Ich mein E-Auto im Dezember bezahle, obwohl ich es erst im Februar erhalte.
Normalerweise muss doch die MWSt berechnet werden, wenn ich die Rechnung bekommen habe, oder sehe ich da etwas falsch?
Wenn die Rechnung für mein neues Auto in 2020 gestellt und bezahlt wird kann die Auslieferung doch durchaus auch in 2021 sein.
Habe ich da einen Denkfehler?