Folgende Möglichkeit gibt es beim Laden von Dienstwagen an privaten Ladestationen:
- Abrechnung der Ladekosten mit dem Arbeitgeber, meist will er aber eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Für die Ausweisung der Mehrwertsteuer wird ein Gewerbe benötigt.
- die Ladekosten werden privat getragen, dann reduziert sich der geldwerte Vorteil dementsprechend (https://www.haufe.de/personal/entgelt/d ... 94532.html)
Rechnet sich der Aufwand für die Abrechnung mit dem Arbeitgeber, wenn die 2. Lösung nur 40% der Kosten erstattet, aber ohne den Arbeitgeber funktioniert.