Re: Up Modelljahr 2021
Klaus 63
04.09.2020 10:52Änderung auf MJ 21 also neue AB
18.11.21 Ioniq 5 bestellt,Basis Digital Teal , AWD großer Akku,AHK.
30.04.22 er steht vor der Tür
Anzeige
Re: Up Modelljahr 2021
04.09.2020 10:58Singleton hat geschrieben: ↑
Was soll das Ganze eigentlich mit den neuen Auftragsbestätigungen?
Wenn ich eine verbindliche Bestellung unterschreibe und vom Händler eine dazu passende AB bekomme, ist damit ein rechtsgültiger Kaufvertrag abgeschlossen, an den beide Seiten gebunden sind. Änderungen sind nur mit beiderseitigem Einverständnis möglich.
Was soll also eine neue AB sein? Eine einseitige Vertragsänderung?
Na, dann lies mal die AGBs von VW.
bestellt am 31.03.2020: VW e-Up! United, Abholung: 30.11.2020
Re: Up Modelljahr 2021
04.09.2020 11:04Tja, bei den Lieferzeiten erleben wir nun, dass eine Sau (Informationen) mehrfach durchs Dorf getrieben werden muss!
Re: Up Modelljahr 2021
Jockelflo
04.09.2020 11:10Singleton hat geschrieben: ↑
Was soll das Ganze eigentlich mit den neuen Auftragsbestätigungen?
Wenn ich eine verbindliche Bestellung unterschreibe und vom Händler eine dazu passende AB bekomme, ist damit ein rechtsgültiger Kaufvertrag abgeschlossen, an den beide Seiten gebunden sind. Änderungen sind nur mit beiderseitigem Einverständnis möglich.
Was soll also eine neue AB sein? Eine einseitige Vertragsänderung?
VW ermöglicht Dir damit eine sorgenfreie Stornierung. Quasi eine Erpressung: Akzeptieren oder stornieren
e-up United Atlantic Blue Bestellt:18.06.20 AB:19.06.20 Abholung GMD 22.02.2021
Kona Elektro 100kW seit 30.11.2020
Re: Up Modelljahr 2021
E-Postel
04.09.2020 11:11Der untenstehende Punkt wird von allen Käufern in der Auftragsbestätigung unterschrieben.
7. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
Anzeige
Re: Up Modelljahr 2021
Oldy62
04.09.2020 11:12Geht es hier nur die geänderten Felgen? Ansonsten gewinnt man doch dazu, oder?
Jeep Avenger 1st Edition Sun Yellow
Re: Up Modelljahr 2021
Jockelflo
04.09.2020 11:14Das Ändern der Farbe dürfte nicht gehen, das hat mindestens ein Gericht für den Kunden geklärt. Farbe ist zu wichtig
e-up United Atlantic Blue Bestellt:18.06.20 AB:19.06.20 Abholung GMD 22.02.2021
Kona Elektro 100kW seit 30.11.2020
Re: Up Modelljahr 2021
Jockelflo
04.09.2020 11:14Oldy62 hat geschrieben: ↑
Geht es hier nur die geänderten Felgen? Ansonsten gewinnt man doch dazu, oder?
Was gewinne ich dazu?
e-up United Atlantic Blue Bestellt:18.06.20 AB:19.06.20 Abholung GMD 22.02.2021
Kona Elektro 100kW seit 30.11.2020
Re: Up Modelljahr 2021
04.09.2020 11:27Jockelflo hat geschrieben: ↑
Was gewinne ich dazu?
Sehr viel Erfahrung, was beim Autokauf doch so alles passieren kann!
Und ich habe gelernt, das Räder doch auch bei einem preislich sehr attraktiven Fahrzeug durchaus kriegsentscheidend sein können! Hätte ich vorher zumindest nicht für möglich gehalten!
Re: Up Modelljahr 2021
04.09.2020 12:12olli190175 hat geschrieben: ↑
Na, dann lies mal die AGBs von VW.
Jockelflo hat geschrieben: ↑
VW ermöglicht Dir damit eine sorgenfreie Stornierung. Quasi eine Erpressung: Akzeptieren oder stornieren
Ich kenne den Punkt im Kaufvertrag genau, der Änderungen zulässt.
Dazu braucht es aber keine neue AB.
Nochmal: Verbindliche Bestellung + AB ergibt einen rechtlich bindenden Kaufvertrag.
Wenn mir der Händler eine neue AB schickt und ich diese nicht akzeptiere, gilt weiterhin der Kaufvertrag (also die 1. AB).
Für die Änderungen laut AGB ist doch gar keine neue AB nötig.