Twizyflu hat geschrieben:Ne und wenn nicht egal. Man hat ja Garantie.
Garantie heißt ja aber nicht, dass alles was kaputt geht der Hersteller bezahlt. Man muss auch zwischen Gewährleistung und Garantie unterscheiden!
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt bei Kaufverträgen 2 Jahre. Wobei Gewährleistung bedeutet, dass das Produkt bei der Übergabe mangelfrei ist. Nur wenn nachweisbar ist (was nach Ablauf von 6 Monaten übrigens der Kunde tun muss!), dass ein Teil welches innerhalb der 2 Jahre einen defekt hat, bereits bei Übergabe defekt war bzw. die Ursachen darauf zurück zu führen sind, dann sprechen wir von Gewährleistung und nur dann ist der Hersteller gesetzlich verpflichtet, nachzubessern. Echte Gewährleistungsfälle gibt es aber äußerst selten.
Das andere ist Garantie. Eine Garantie ist eine Selbstverpflichtung des Herstellers, welche er freiwillig gibt. Die Bedingungen dafür legt er aber auch selbst fest. Also z.B. welche Teile davon eingeschlossen werden und welche nicht. Ob das defekte Bauteil dann darunter fällt, steht in den Garantiebedingungen. Beim Bremskraftverstärker scheint das so zu sein. Wenn der Außenspiegel irgendwann abfällt, ist das dann schon wieder was anderes. Das ist möglicherweise nicht von der Garantie abgedeckt.
Eine erweiterte bzw. verlängerte Garantie ist einfach nur eine vertragliche Vereinbarung: "Gib mir Summe x und dafür übernehme ich (als Händler bzw. Hersteller) das Risiko wenn folgende Bauteile: x,y,z kaputt gehen." Wie eine Versicherung. Keiner weiß am Anfang, für wen diese Vereinbarung ökonomisch besser aufgeht