Re: Bestellung nach 01.01.2020
Anonymous
26.12.2019 15:02barfußelektrisch hat geschrieben: ↑
Rückwirkend nicht, aber möglicherweise bei Antragstellung nach Inkrafttreten (unabhängig vom Kaufdatum).
Das wird es auch nicht geben. Bisher war das Kaufdatum und die Anmeldung des Fahrzeugs maßgebend und daran wird sich nicht ändern. So war es bisher für 2000€.
Auszug aus Bedingungen der BAFA:"Der Erwerb (Kauf oder Leasing) sowie die Erstzulassung müssen ab dem 18. Mai 2016 erfolgt sein."
Also wird es einen Stichtag geben ab diesem wird der KAUF eines E-Autos nach der neuen Förderung (3000€ Staat) gefördert. Dieser steht aber offiziell noch nicht fest, bzw wurde noch nicht kund getan....
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Re: Bestellung nach 01.01.2020
Jschirmchen
26.12.2019 15:56Der Kaufvertrag (mit Berücksichtigung der 6000€, mindestens aber der 3000€ vom Hersteller) ist unterzeichnet.
Für den Antrag, so habe ich meinen Händler verstanden, muss ich die Bestellung an das Bundesamt senden. Also werde ich noch 10 Tage warten bis es ganz formal ist und dann wird der Händler das Auto bestellen.
Re: Bestellung nach 01.01.2020
Anonymous
26.12.2019 16:12Jschirmchen hat geschrieben: ↑
Der Kaufvertrag (mit Berücksichtigung der 6000€, mindestens aber der 3000€ vom Hersteller) ist unterzeichnet.
Für den Antrag, so habe ich meinen Händler verstanden, muss ich die Bestellung an das Bundesamt senden. Also werde ich noch 10 Tage warten bis es ganz formal ist und dann wird der Händler das Auto bestellen.
Also hast du ein Kaufdatum Dezember 2019. Wenn nun die neue Förderung wirklich mit Beginn ab 1.1.2020 ( und das steht derzeit in den Sternen) ausgezahlt wird, dann bekommst du max vom Staat 2000€. Dabei ist die Antragstellung total egal. Das KAUFDATUM ist bei der Stichtagregelung maßgeblich, nicht die Antragstellung....
Re: Bestellung nach 01.01.2020
Consignatia
26.12.2019 16:58Jschirmchen hat geschrieben: ↑
Der Kaufvertrag (mit Berücksichtigung der 6000€, mindestens aber der 3000€ vom Hersteller) ist unterzeichnet.
Kannst Du die mit deinem Händler getroffene Vereinbarung erläutern? Meinst Du damit lediglich, die Summe der Nachlässe würden 3.000 Euro netto übersteigen?
Denn gesichert ist zu Zeit nur, dass die Erhöhung 2021 kommen wird - vorbehaltlich der Zustimmung durch die EU-Kommission.
Re: Bestellung nach 01.01.2020
le_fly
26.12.2019 16:59Wer steht bitte geschrieben, dass das Kaufdatum maßgebend ist?
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Re: Bestellung nach 01.01.2020
Anonymous
26.12.2019 17:14le_fly hat geschrieben: ↑
Wer steht bitte geschrieben, dass das Kaufdatum maßgebend ist?
Dann schau mal auf der BAFA-Seite. Auszug aus den Bedingungen zur Förderung: "Der Erwerb (Kauf oder Leasing) sowie die Erstzulassung müssen ab dem 18. Mai 2016 erfolgt sein."
Somit ist das Kaufdatum maßgeblich....
Re: Bestellung nach 01.01.2020
Momitzki2
26.12.2019 17:26Hier ist weiterhin alles möglich und nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums auch noch nichts entschieden. Wie ihr dem beigefügten Screenshot der einschlägigen Seite im Internetauftritt der Bundesregierung entnehmen könnt, ging man wohl ursprünglich davon aus, auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen. Inzwischen wurde der diesbezüglich entscheidende Satz gelöscht.
Re: Bestellung nach 01.01.2020
Jschirmchen
26.12.2019 17:49Ja, für Käufer ist der Übergang echt blöd, weil es halt dieses bisschen Ungewissheit gibt.
In meinem Kaufvertrag steht schon 3000€ von Mini als Herstelleranteil der Prämie mit drin. Die Händler gehen also fest davon aus, dass die Prämie kommt.
Mein Händler sagte mir, dass bei der Beantragung meines Anteils die Bestellbestätigung eingereicht wird, nicht zwingend der Kaufvertrag.
Das Auto wird also erst im Werk bestellt, sobald die Regelung offiziell ist. Und da der Hersteller seinen Anteil schon gewährt, gehe ich davon aus, das denen ein Vögelchen gezwitschert hat, dass dies unmittelbar bevorsteht.
Re: Bestellung nach 01.01.2020
barfußelektrisch
26.12.2019 17:59hmwfreak hat geschrieben: ↑
le_fly hat geschrieben: ↑
Wer steht bitte geschrieben, dass das Kaufdatum maßgebend ist?
Dann schau mal auf der BAFA-Seite. Auszug aus den Bedingungen zur Förderung: "Der Erwerb (Kauf oder Leasing) sowie die Erstzulassung müssen ab dem 18. Mai 2016 erfolgt sein."
Somit ist das Kaufdatum maßgeblich....
Wer jetzt kauft, kauft ja nach 2016.
Die Frage ist eben, wie die neue Regelung im Wortlaut aussieht.
e-Golf seit 01/2020
Re: Bestellung nach 01.01.2020
Kotti
27.12.2019 14:40Mittlerweile gehts zwar um um die Förderung aber falls es jemand Interessiert
Ich habe gerade einen eGolf mit relativ günstiger Ausstattung gekauft.
Ausschlaggebend für die Bafa Förderung ist wohl das Auftragsdatum. Nach dem 31.12. gibt VW (laut Verkäufer) keine so hohe Rabatte mehr. Ich glaube ihm das mal, der war eher genervt von dem Andrang heute auf die eGolfs. War in Summe all in (2k€ Bafa abgezogen) 23.500€
Kotti
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Wallbe ECO 2.0s und cFos Power Brain
noch im Fuhrpark: i3 94ah LCI / eGolf 300 / Skoda enyaq / Honda e