Richtig, es muss ausgewiesen sein
Basispreis, Sonderausstattung und Nachlässe müssen in den
Antragsunterlagen gesondert ausgewiesen sein
und
Wenn der Netto-Kaufpreis des Basismodells unter Berücksichtigung aller vom Automobilhersteller bzw. Händler gewährten Nachlässe und Rabatte den Schwellenwert unterschreitet, dann ist der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus nachgewiesen.
Davon ab sind es 3000 netto, also muss der Rabatt 3570,- € brutto vom Basis-Preis sein.
Das wären bei einem e-Up Standard, im Basispreis von 21.975 €, so gute 16,25 % die der Händler geben muss