Habe vom Team folgende Nachricht erhalten
vielen Dank für Deine Nachricht! Sorry, ich habe gerade gesehen, ich hatte auf die letzten nicht geantwortet, aber hier gibt es so einiges zu tun
Wir haben u.a. mit dem Finanzamt Frankfurt Kontakt und unser Modell schriftlich bestätigen lassen. Deine Frage zielt hauptsächlich auf die „Stromsteuer“ ab. Hier ist es so, dass bei Ladesäulenbesitzern die Ausnahmeregelung nach § 1a Abs. 2 Nr. 2 der Stromsteuerverordnung zum Einsatz kommt. Dieser Paragraph befreit einen vom Status als Versorger, wenn die Stromversorgung Dritter für die Nutzung von Elektroautos sowie elektrisch betriebenen Fahrzeugen erfolgt und der Strom von einem inländischen Versorger bezogen wird. Daher ist die Stromsteuer hier nicht wirklich relevant. Auch der Tausch in Kilometer ist vorerst keine Hürde.
Aber danke für den Hinweis, vielleicht sollten wir es in den FAQ ergänzen.
Wegen einer Blockiergebühr etc. haben wir ebenfalls viel diskutiert (es technisch vorgehalten) aber zu Beginn Abstand davon genommen. Durch den sozialen Aspekt in unserem Modell (Reservieren, Chat, Bewertungen) denken wir, dass der Missbrauch sich in Grenzen halten wird. Falls nicht, kann man später eine Art Reservierungsgebühr verlangen.
Denke zu Beginn wir die Nutzung noch sehr überschaubar sein, aber dies sollte in den nächsten Jahren deutlich zunehmen