Nö ist ja cool.
ICE steht in der Autoindustrie für InternalCombustionEngine. Wie wärs denn mit NÖ:IC320E
Dann kannst Du den Verbrenner schön verneinen
Das sollte Indiumgrau-Metallic sein
Das kommt darauf an, wer Vertragspartner ist. Wenn es aber ein normaler Vertrag zwischen Autohaus und Endverbraucher ist, gilt der Tag der Bereitstellung für den Kunden. Bei Bestellung inkl. Anmeldung ist es der Tag der Anmeldung, ohne Anmeldung ist es der Tag, an dem das Auto hätte übernommen werden können.A124Bob hat geschrieben: ↑ Hallo Zusammen,
mein Wagen steht jetzt seit einer Woche beim Händler.
Hatte heute einen Termin zur Vorbesprechung der Abholung, Fahrzeug ist bis auf Zulassung abholbereit.
Dazu muss ich Versicherung und Wunschkennzeichen klären... der Versicherungsvergleich und Angebote einholen sowie sich für ein Wunschkennzeichen zu entscheiden schaffe ich in einer Woche nicht... Bin ein Erbsenzähler...
Leider ist mein Verkäufer in der ersten Juli Wo im Urlaub und somit kann ich den Wagen erst danach übernehmen. Dadurch wäre das Thema Märchensteuer eigentlich erledigt - der Händler hat Bedenken, dass er im Nachhinein bei einer Steuerprüfung belangt werden könnte... z.B. weil das Fzg theoretisch im Juni hätte noch ausgeliefert werden können und somit 19% fällig gewesen wären.
Was meint ihr?
Grüße, Tobi