Hallo zusammen,
ich habe am Montag mit meinem 451er mit Mietbatterie einen Termin im Smart-Center Aachen, wollte dort eigentlich TÜV und die Batteriewartung machen lassen. Zu letzterem ist man laut § VII Absatz 4 des Batteriemietvertrags verpflichtet, sobald "die Fälligkeit im Kombiinstrument angezeigt wird", also nach 20.000 km oder einem Jahr.
Nun habe ich sowohl vom SC in Aachen als auch dem in Kevelaer, wo ich das Auto gekauft habe, übereinstimmend die Info erhalten, daß die Batteriewartung ausschließlich als Zusatz zur Fahrzeugwartung ausgeführt wird. Stimmt das wirklich?
Die Sinnhaftigkeit/Notwendigkeit der Fahrzeugwartung wurde hier anderer Stelle schon zumindest in Frage gestellt - das meiste kann man selber machen, in meinem aktuellen/konkreten Fall wird es ja sogar im Rahmen der Hauptuntersuchung ohnehin geprüft. Davon abgesehen stört mich an der Sache besonders und sehr grundsätzlich:
1. Ich bin vertraglich verpflichtet, die Batteriewartung durchführen zu lassen;
2. der "Vermieter" ist vertraglich verpflichtet, diese "auf seine Kosten" durchführen (§ IX Absatz 2);
3. das macht er aber nur, wenn ich eine kostenpflichtige Fahrzeugwartung durchführen lasse - auf diese Zwangskopplung wird im Batteriemietvertrag nicht hingewiesen, und gesagt hat mir das auch keiner.
4. Bei meinem Vertragspartner Mercedes-Benz Leasing wußte man dazu gar nichts.
Muß ich am Montag tatsächlich eine Fahrzeugwartung machen lassen, damit die Batteriewartung durchgeführt wird?
Danke für Eure Antworten.
Axel