Ladeticket/Ladenetz:
"Ein Beispiel für missbräuchliches Verhalten ist, wenn im Rahmen des Gebrauchs dieser Zugangskarte oder auch durch die Authentifizierung in zwei aufeinanderfolgenden Monaten bei einem Roamingpartner mehr als die Hälfte aller Nutzungsvorgänge stattfinden."
In solchen Fällen wird die Karte gesperrt. Von Rückerstattung des Kaufpreises ist keine Rede. Das Ladeticket/Ladenetzkarte ist also kein Ersatz für die Ladekarte des regionalen Versorgers, wenn man dort hauptsächlich laden will.