Hallo zusammen!
Ich bereite mich gerade mental darauf vor, den ersten elektrischen Firmenwagen in unserer Firma zu argumentieren. Dafür brauche ich neben einer Menge guter Argumente vor allem die Sicherheit, nicht irgendwo daneben zu liegen.
Nun bin ich gerade bei den Stromkosten angekommen, die einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, daß das M3 am Ende deutlich günstiger in der TCO-Rechnung wird, als ein Verbrenner.
Folgende Fragen ergeben sich für mich gerade, vielleicht kann ein Selbständiger / Unternehmer / Firmenwagennutzer dazu etwas beitragen?
- Wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug zu Hause lädt, so kann dies entweder pauschal (mit 20.-€), pauschal (nach 3-monatiger Aufzeichnung) oder nach Verbrauch erfolgen. (Quelle: https://www.haufe.de/personal/entgelt/e ... 26076.html). Würde der AN dem AG den Verbrauch mit seinem bezahltem Strompreis in Rechnung stellen, so könnte dieser auf dem "Eigenbeleg" keine Umsatzsteuer ausweisen, der AG also diese nicht ziehen. Korrekt?
- Bei der Nutzung des Tesla-Superchargers - wird hier immer eine Kreditkarte hinterlegt? Oder geht das auch auf Rechnung? Ist die von Tesla erstellte Abrechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer? Kann man die dortige Anmeldung auf eine Firma vornehmen?
Ich danke schon im Voraus für Eure Hilfe, ich will dieses Fahrzeug nämlich sehr gerne durchbekommen, um zu zeigen, daß Elektromobilität gerade beim Firmenwagen und auch bei Langstrecken funktioniert und sogar Kostenvorteile bringt....