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Bodenmarkierung an Ladesäulen

13 Beiträge - Seite 1 von 2

Bodenmarkierung an Ladesäulen

JuGoing
23.04.2019 20:04
Warum fehlt die Bodenmarkierung an so vielen Säulen ?

7.1 Kennzeichnung
Die Stellplätze für Elektrofahrzeuge an geförderter Ladeinfrastruktur sind im öffentlichen Straßenraum in Form einer Bodenmarkierung durch das Aufbringen eines weißen Sinnbildes (Darstellung eines Elektrofahrzeugs gemäß § 39 Abs. 10 StVO) ... deutlich als solche zu kennzeichnen. Die Bodenmarkierung soll die komplette Fläche des Parkplatzes umfassen.
Die Stellplätze für Elektrofahrzeuge an geförderter Ladeinfrastruktur sind im nicht- öffentlichen Straßenraum durch das Aufbringen eines weißen Sinnbildes (Darstellung eines Elektrofahrzeuges gemäß § 39 Abs. 10 StVO) auf grünem Grund (RAL 6018) entsprechend der unten stehenden Abbildung deutlich als solche zu kennzeichnen. Die Bodenmarkierung soll die komplette Fläche des Parkplatzes umfassen.
In Einzelfällen kann auf Antrag davon abgesehen werden. Der Antrag ist mit einer nachvollziehbaren Begründung an die Bewilligungsbehörde (BAV) zu richten.

https://www.bav.bund.de/SharedDocs/FAQs ... aeule.html

Ich finde, eine gute Bodenmarkierung erreicht oftmals mehr als die Beschilderung.
05/17-11/22 ZOE R90 ZE 40 22 kW
11/17 Sion reserviert, 02/23 storniert
11/22 KONA Elektro 150kW TREND Navi+Assistenz Dark Knight
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Re: Bodenmarkierung an Ladesäulen

Helfried
23.04.2019 20:13
JuGoing hat geschrieben: Ich finde, eine gute Bodenmarkierung erreicht oftmals mehr als die Beschilderung.
In der Tat! Ich habe dazu einmal eine monatelange Studie gemacht.
Deren Ergebnis war, dass die Existenz der Bodenmarkierung zwischen fast 0% und fast 100% Verparkung entscheidend sein kann!

viewtopic.php?f=102&t=39036

Re: Bodenmarkierung an Ladesäulen

electic going
23.04.2019 20:46
Kostet halt extra Geld und ist auch aufwändiger als ein Stange mit einem Schild auf den meist vorhandenen Bodenbelag zu dübeln.

Re: Bodenmarkierung an Ladesäulen

JuGoing
23.04.2019 21:02
Aber es ist doch Vorschrift, oder liege ich da falsch ?
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Re: Bodenmarkierung an Ladesäulen

StVO
23.04.2019 21:25
Verkehrsrechtlich gesehen: Nein
Im Falle der Förderung: Ja, Piktogramm nach §39 Abs. 10 StVO - außer in begründeten Ausnahmefällen (z.B. wassergebundene Decke)
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Re: Bodenmarkierung an Ladesäulen

JuGoing
24.04.2019 07:32
Dann achte ich zukünftig mal mehr auf die Förderaufkleber
20190422_070253.jpg
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Re: Bodenmarkierung an Ladesäulen

harwin
24.04.2019 11:17
erfahrungsgemäß sind Ladeplätze mit vollflächig grüner Farbe und weißem Symbol am auffälligsten. Das fällt am ehesten auf. Zumindest waren die bisher immer frei wenn ich dahin kam.
--
Gruß
Harald
(Der Hyundai IONIQ premium platinum silver ist weg, e-2008 in Fusion orange ist da)

Re: Bodenmarkierung an Ladesäulen

AndyMt
24.04.2019 11:32
Absolut! Farbige, vollflächige Markierung: viel seltener zugeparkt. Gilt auch für Behindertenparkplätze: die sind in der Schweiz gelb markiert, neuerdings häufig auch vollflächig. Da kann niemand sagen man hat's nicht gesehen.
Ein normaler, weiss umrandeter Prakplatz mit einem Schildchen irgendwo und einer Ladesäule die aussieht wie eine Parkuhr oder man halt sonst nicht kennt: kein Wunder ist der zugeparkt. Klar sollten die Leute Augen im Kopf für sowas haben. Aber man kann das ja auch einfach und effektiv lösen, so dass Ausreden nicht mehr ziehen, bzw. die Unachtsamen tatsächlich so deutlich drauf gestossen werden, dass es doch klappt.
Tesla Model 3 LR-AWD:
inkl. Standheizung und Ladeverluste.

Re: Bodenmarkierung an Ladesäulen

Major Tom
24.04.2019 11:38
Die fehlende Markierung kann aber auch am Untergrund liegen. Auf Pflastersteinen (gerade historische Pflasterungen) wird es schwierig, da die Farbe nicht vernünftig hält.
Es gibt aber auch andere Varianten:
IMG_1427.jpg
Übrigens: Das ursrpüngliche, weiße Symbolbild war ca. 6 Monate alt und hatte schon Auflösungserscheinungen.
ciao
Tom
http://www.aich.de BMW i3 11/2013 bis 8/2016 (60Ah), ab 8/2016 (94 Ah), ab 1/2018 i3s

Re: Bodenmarkierung an Ladesäulen

Tho
24.04.2019 11:42
JuGoing hat geschrieben: Dann achte ich zukünftig mal mehr auf die Förderaufkleber
20190422_070253.jpg
Brauchst du eigentlich nicht. Der Antragsteller muss Bilder des Ladeplatzes einreichen, bevor er die Fördermittel ausbezahlt bekommt. (Ich bin/war selber einer)
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