Bist du dir da sicher? Hast du da einen Verweis zu? Ich dachte bisher das gilt nur für Anlagen vor dem EEG 2014, denn das EEG 2014 besagt:Bernd_1967 hat geschrieben:
Wer eine neue Anlage baut und mehr als 10KWp haben möchte, muss dazwischen eine Pause von 12 Monaten einlegen.
Dann wird das als neue Anlage gesehen und nicht als Erweiterung und die EEG-Umlage entfällt.
Sollte man aber gegenrechnen, falls der Aufwand sehr hoch ist nochmals an gleicher Stelle ein Gerüst hinzubauen.
Wir haben dieses Jahr 9,8KWp aufs Dach gesetzt und nächstes Jahr 6KWp auf die Garage. Ohne EEG zahlen zu müssen.
§ 61 EEG-Umlage für Letztverbraucher und Eigenversorger
(...)
(2) Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt bei Eigenversorgungen,
(...)
4. wenn Strom aus Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 Kilowatt erzeugt wird, für höchstens 10 Megawattstunden selbst verbrauchten Stroms pro Kalenderjahr; dies gilt ab der Inbetriebnahme der Stromerzeugungsanlage für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres; § 32 Absatz 1 Satz 1 ist entsprechend anzuwenden.
Verweis auf § 32 Absatz 1 Satz 1 besagt:
§ 32 Förderung für Strom aus mehreren Anlagen
(1) Mehrere Anlagen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung des Anspruchs nach § 19 für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage, wenn
1.
sie sich auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden,
(...)
Meiner Interpretation nach bist du EEG Umlagepflichtig sobal auf dem gesamten Grundstück mehr wie 10kWp installiert sind, unabhängig vom Instalationsjahr.