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Supercharger und die Ladesäulenverordnung

272 Beiträge - Seite 14 von 28

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Langsam aber stetig
04.04.2019 19:48
Blue shadow hat geschrieben: Wie stehts eigentlich mit dem Eichrecht bei den Suc‘s? Wäre doch ein Angriffspunkt.
Supercharger rechnen nicht nach kWh ab, daher ist das Eichrecht nicht relevant.
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Helfried
04.04.2019 19:53

Langsam aber stetig hat geschrieben: Supercharger rechnen nicht nach kWh ab
Doch tun sie das, nur halt nicht überall.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Anonymous
04.04.2019 19:58
Helfried hat geschrieben:
Langsam aber stetig hat geschrieben: Supercharger rechnen nicht nach kWh ab
Doch tun sie das, nur halt nicht überall.
Genauer gesagt: in Europa wird am Supercharger überall nach kWh abgerechnet. Überall? Nein. Als einziges Land in Europa wird in D nach Minuten abgerechnet...warum nur? Weil wir der Leitmarkt für EMobilität sind? +kotzender Smily+

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Simon1982
04.04.2019 20:08
Tesla rechnet in Deutschland bekanntermaßen nach Zeit ab, wobei es abhängig von der Ladeleistung (unter 60kW und über 60 kW) zwei Tarife gibt.

Auch hier sollte Folgendes sichergestellt sein:

- die Zeit wird ausreichend genau gemessen
- die Ladeleistung wird ausreichend genau gemessen

Hypothetisches Beispiel um die Problematik zu verdeutlichen:

Der Nutzer lädt 60 min bei einer Ladeleistung von 58 kW. Der SuC rechnet aber 65 Min mit einer Ladeleistung von 62 kW ab. In dem konstruierten Fall würde der Nutzer mehr als das doppelte Zahlen.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Langsam aber stetig
04.04.2019 20:53
Aber ist für Zeitmessungen denn automatisch das Eichrecht zuständig? Es gibt doch viele Stellen, an denen ich nach Zeit zahle. Und wenn ich mir die Uhrzeitstempel in Parkhäusern anschaue, sind die Uhren wohl kaum geeicht, da oft einige Minuten falsch.
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Dormicum
05.04.2019 12:29
Das Eichrecht gilt imo auch für Suc, da nach § 1 des MessEV anzuwenden ist:
Auf Messgeräte im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr
und für Messgrößen bei der Lieferung von Elektrizität verwendet werden.

Ob es überhaupt zulässig ist Elektrizität nach Zeit zu verkaufen ist mir nicht bekannt, aber wenn dann müssten die Uhren geeicht sein.
Für Parkuhren und Parkscheinautomaten gibt es eine Ausnahme in Anlage 1 aus der Gruppe der Messgeräte im öffentlichen Verkehr.

Messgeräte zur Bestimmung der Zeit fallen nicht wie Länge, Masse, Temperatur, Druck und Dichte immer unter das MessEV, sondern nur wenn durch eine andere Bestimmung wie die Messgeräte im öffentlichen Verkehr eine Zuständigkeit entsteht.

Das heißt also ich kann im Schwimmbad mit einer nicht geeichten Uhr abrechnen beim Strom aber nicht.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Blue shadow
05.04.2019 14:09
Gab es eine Erklärung seitens Tesla, warum gerade hier bei uns nach Zeit und nicht nach Energiemenge abgerechnet wird?

Ist es umgerechnet in etwa der kwh preis wie in Holland oder Norwegen?
LEAF 75000 km <15 kWh Rest Akku-Schäm Dich Nissan....Hand-Made egolf Dresden...Ahk liegt bereit...EV6 FailICCU=noch 0 AWD LR AHK WPnutzlos…Citroen AMI Getriebedefekt 1300km-nie wieder Stellantis = Citroen D:Km=6500

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

beemercroft
07.04.2019 12:22
Sind Ionity-Säulen eigentlich geeicht?

Unabhängig von der Thematik frage ich mich schon, wieso hier einige so epicht darauf sind, eine Eichung von Ladesäulen fordern. Das sind dann wieder die gleichen Leute, welche sich beklagen, dass der Gebühren an den Säulen hoch sind. Eichungen durch Beamte verteuern das ganze natürlich. Das muss der Konsument am Ende bezahlen. Bringen tut es kaum was, die Fahrzeuge haben ja einen eigenen KWh-Zähler für den Ladevorgang - es findet automatisch eine Crowd-Eichprüfung statt dadurch.
"Tesla is predator, not prey" - Model X75D Bj. 2016 / BMW i3 22 KWh REX Bj. 2015
Der Fall Audi | Die Geheimakte VW

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

150kW
07.04.2019 13:18
Jede popelige Waage im Supermarkt unterliegt der eichpflicht. Warum nicht auch Ladesäulen?
Und was das (ungeeichte) Auto anzeigt, ist eher uninteressant. Damit kann man höchstens sehr grobe Fehler entdecken.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

beemercroft
07.04.2019 13:40
Aus meiner Sicht sind das alte Zöpfe aus dem Mittelalter, als sich noch nicht jeder eine Waage leisten konnte. Flächendeckende Eichung durch den Staat kann abgeschafft werden. Hier reichen technischen Normen, die auf Stichprobenbasis überprüft werden. Aus meiner Sicht auch an der Zapfsäule für Benzin/Diesel.

Oder sonst müsste man so konsequent sein und auch jedes Auto eichen, z.B. in Bezug auf die Abgabe von CO2, NOx und Russpartikel an die Allgemeinheit.
"Tesla is predator, not prey" - Model X75D Bj. 2016 / BMW i3 22 KWh REX Bj. 2015
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