GoingElectric

Gestohlen

113 Beiträge - Seite 10 von 12

Re: Gestohlen

jpgeo
13.05.2019 23:23
stacoja hat geschrieben: mmmh, da steht für Porsche.
Eine Kompatibilitätsliste da ich da nicht gefunden.
Woher hast´n du das, daß es mit dem Outlander Phev auch geht?
Ich habe bei Ampire per Mail konkret nach "Mitsubishi Outlander PHEV (PLUS mit FAP), Modelljahr 2019" gefragt, bzw. nach einem link zur Kompatibilitätsliste, da ich die auch nicht gefunden habe. Hier die Antwort:

Hallo,

für ihren Wagen haben wir eine Software für die StarLine STAR-i96 Wegfahrsperre oder StarLine STAR-E66-2 Alarmanlage mit Wegfahrsperre.


https://www.ampire.de/STAR-i96-2.htm?Se ... 6-2&p=7011


https://www.ampire.de/STAR-E66-2.htm?Se ... -2&p=58772


Mit freundlichen Grüßen


Axel Mohren


Telefon +49-2181-8195510

Mobil +49-178-8195501



Ampire Electronics GmbH & Co.KG

Langwadener Strasse 60

D-41516 Grevenbroich, Germany


Vielleicht habe ich morgen einmal Zeit, einen der "autorisierten Partner" aufzusuchen. Werde dann berichten.
Beste Grüße,
Jörg
Outlander PHEV Plus (FAP), Platinum-Grau
Anzeige

Re: Gestohlen

stacoja
29.05.2019 14:48
Nun habe ich wieder einen Outlander Phev. Diesesmal einen Top, hoffentlich etwas länger als letztes mal.
Ich werde mich nach der Canbus Wegfahrsperre erkundigen. Wenn ich diesbezüglich weitergekommen bin melde ich mich noch mal.
MG Marvel R

Re: Gestohlen

ATh
29.05.2019 20:54
Hallo,

hat Deine Versicherung schon gezahlt ? Wenn ja, wie lange hast Du auf die Auszahlung warten müssen ?

ATh.

Re: Gestohlen

miresc
29.05.2019 21:22
ATh hat geschrieben: Wie lange hast Du auf die Auszahlung warten müssen?
Ich kann die Frage als Opfer eines vergleichbaren Diebstahls 2012 grundsätzlich beantworten. Man muss einen vollen Monat warten, um zu sehen, ob das Fahrzeug, ggf. mit Polizeihilfe, in dieser Zeit wieder auftaucht. Wenn nicht, ist die Kasko nach Ablauf dieser Wartezeit zahlungspflichtig und man kann sich ein Ersatzfahrzeug kaufen.

Re: Gestohlen

ATh
30.05.2019 10:50
Das mit den 4 Wochen steht ja in den Versicherungsbedingungen. Nur kann nicht jeder einfach so ohne Zahlung der Versicherung ein neues Auto kaufen.

ATh.
Anzeige

Re: Gestohlen

stacoja
30.05.2019 17:24
Zwei Monate sind ins Land gegangen. Die Neuwagen Preisermittlung durch einen Gutachter war fehlerhaft und muss noch mal erfolgen. Aber so weit weg von der Realität ist er nicht gelandet. Was man wissen muss, man bekommt erst einmal nur Netto. Die Mehrwertsteuer bekommt man erst bei einem wirklichen Neukauf.
Kauft man aber nun einen Wagen der weniger kostet, bekommt man auch nur die Mehrwertsteuer erstattet die man für DIESEN ausgegeben hat.
MG Marvel R

Re: Gestohlen

miresc
30.05.2019 18:17
ATh hat geschrieben: Das mit den 4 Wochen steht ja in den Versicherungsbedingungen. Nur kann nicht jeder einfach so ohne Zahlung der Versicherung ein neues Auto kaufen.
Der konkrete Zahlungstermin der Versicherung hängt von der gebuchten Kasko-Variante und dem gewählten Ersatzfahrzeug ab.
Wenn die Kasko z.B. einen Neuwert-Ersatz im ersten Jahr ab Zulassung beinhaltet und man das gestohlene Fahrzeug eins zu eins ersetzt, sollte die Versicherung nach einem Monat unverzüglich zahlen. War bei mir (HUK Coburg) auch so!
Anderenfalls kann es z. B. aus den von stacoja schon genannten Gründen länger dauern.

Re: Gestohlen

Anonymous
31.05.2019 12:41
stacoja hat geschrieben: Was man wissen muss, man bekommt erst einmal nur Netto. Die Mehrwertsteuer bekommt man erst bei einem wirklichen Neukauf.
Kauft man aber nun einen Wagen der weniger kostet, bekommt man auch nur die Mehrwertsteuer erstattet die man für DIESEN ausgegeben hat.
Und wieder was gelernt. Wenn es darum geht so wenig wie möglich auszuzahlen scheint die Trickkiste der Versicherungen unbegrenzt zu sein.

Re: Gestohlen

stacoja
31.05.2019 13:54
Die Mwst wird bei einer erbrachten Leistung erhoben.
Kommt es bei einem Kaskoschaden zu einer Reparatur, die Versicherung zahlt dir den kalkulierten Schaden von 1000€ incl. Mwst aus
Und du lässt ihn aber gar nicht reparieren, wäre das Mwst Betrug.
Rein rechtlich ist die Versicherung nur verpflichtet für die tatsächlich erbrachte Leistung die Mwst zu erstatten.
Klar habe ich damals beim Kauf die Mwst bezahlt, aber so ist der Deal bei einer Kasko Versicherung mit Neuwagenwert Erstattung.
Einer ist der Dumme und das ist garantiert nicht die Versicherung.
MG Marvel R

Re: Gestohlen

pmd
31.05.2019 15:06
Eigentlich ist es sogar recht logisch, denn die Versicherung zahlt nicht den Schaden, sondern den Wiederbeschaffungswert. Steuern sind aber kein "Wert" und fallen aber nicht theoretisch an, sondern erst bei einem praktischen Kauf, folglich werden sie einbehalten bis dieser Fall eintritt.

Beispiel: Man verliert das recht neue Auto, der Wiederbeschaffungswert wird mit 19% Regelsatz bewertet, kauft sich aber einen etwas älteren Gebrauchten auf Differenzbesteuerung. Die Umsatzsteuer die bei dem Kauf dann anfällt, ist sehr viel niedriger als für den Wiederbeschaffungswert berechnet.

Allerdings darf man sich darüber auch nicht beschweren, denn die Kasko Versicherungen sind freiwillig, niemand muss das unterschreiben.
Anzeige

Registrieren
Anmelden