Schaumermal hat geschrieben: ↑
Mal so nebenher gefragt: erlischt nicht die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug wenn daran Veränderungen vorgenommen werden ohne sie dem TÜV vorzuführen oder eine ABE vorliegt?
ne ist ja nicht wirklich ein relevantes teil im e-up
ob du jetzt eine inet verbindung hast oder nicht wen soll das jucken
im e golf ist es etwas anders aber da ist es mir auch egal weg mit und gut is
aber wenn du ein ungutes gefühl hast kannst es ja abstecken und dich dann selbst anzeigen
ich glaube der neue e-up ist sowieso das einizige neue Fahrzeug dass keinen eCall besitzt
drilling hat geschrieben: ↑
Das deaktivieren der Mobilfunkeinheit hat keinen Einfluß auf die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Das ist vergleichbar mit dem Austausch eines Werksradios durch ein anderes.
bei e-up ja
beim e-golf hängt ja noch der eCall dran und dann muss man das eben mit sich selbst vereinbaren