Ich hatte meine Frage bereits in einem anderen Thread gestellt, dort ist sie allerdings etwas untergegangen.
Deshalb eröffne ich diesen neuen Thread, um hier alles rund um das Thema Anhängelast zu sammeln.
Zu meinem Problem: Wir planen mit unserem Outi (Plus mit AP, kommt im Februar) einen Wohnwagen zu ziehen, der vollbeladen mit 1.600 kg knapp über der zulässigen Anhängelast von 1575 kg (1,5 t + 75 kg Stützlast) liegt.
Da ich ein bisschen Reserve haben möchte, unter anderem um den empfindlichen Strafen bei bereits minimalen Überschreitungen der Anhängelast im benachbarten Ausland zu entgehen, treibt mich das Thema der Auflastung um.
Man findet im Netz Drittanbieter, die Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellen, nach der der Outlander bei einer Steigung bis 8 % auch 2 Tonnen ziehen darf. Auf dieser Basis nimmt der TÜV dann eine entsprechende Eintragung in den Papieren vor.
Nun habe ich gelesen, dass durch eine solche Eintragung die Garantie durch Mitsubishi verloren geht.
Andererseits habe ich hier im Forum gelesen, dass z. T. aber auch die Mitsubishi-Händler selbst solche Eintragungen vornehmen.
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir eure Tipps und Erfahrungen mit einer solchen Auflastung verraten würdet.
Danke und Gruß
Martin