Auflastung der Anhängelast

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Auflastung der Anhängelast

Luigee
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Hallo zusammen!

Ich hatte meine Frage bereits in einem anderen Thread gestellt, dort ist sie allerdings etwas untergegangen.
Deshalb eröffne ich diesen neuen Thread, um hier alles rund um das Thema Anhängelast zu sammeln.

Zu meinem Problem: Wir planen mit unserem Outi (Plus mit AP, kommt im Februar) einen Wohnwagen zu ziehen, der vollbeladen mit 1.600 kg knapp über der zulässigen Anhängelast von 1575 kg (1,5 t + 75 kg Stützlast) liegt.
Da ich ein bisschen Reserve haben möchte, unter anderem um den empfindlichen Strafen bei bereits minimalen Überschreitungen der Anhängelast im benachbarten Ausland zu entgehen, treibt mich das Thema der Auflastung um.

Man findet im Netz Drittanbieter, die Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellen, nach der der Outlander bei einer Steigung bis 8 % auch 2 Tonnen ziehen darf. Auf dieser Basis nimmt der TÜV dann eine entsprechende Eintragung in den Papieren vor.
Nun habe ich gelesen, dass durch eine solche Eintragung die Garantie durch Mitsubishi verloren geht.
Andererseits habe ich hier im Forum gelesen, dass z. T. aber auch die Mitsubishi-Händler selbst solche Eintragungen vornehmen.

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir eure Tipps und Erfahrungen mit einer solchen Auflastung verraten würdet. ;)

Danke und Gruß
Martin
Viele Grüße
Martin
Mitsubishi Outlander PHEV 2019 (Plus mit FAP)
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Re: Auflastung der Anhängelast

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Das mit der Garantie halte ich für ein Ammenmärchen. Klar, darf man mehr ziehen, allerdings steigt die Belastung maximal nicht, da die mAax. Steigung geringer ist...

Mein Vorschlag: direkt bei Mitsubishi nachfragen.

Re: Auflastung der Anhängelast

CreytaX
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Mein Händler sagt nein.

Mitsubishi gibt dafür keine Freigabe egal ob ein TÜV dies eingetragen hat oder nicht.
Welche Konsequenzen das ganze hätte wollte ich nicht fragen.

Denn ohne meinen Händler im Rücken würde ich solch eine Änderung nie machen.
Hätte genau das selbe Problem mit 1650kg.

Re: Auflastung der Anhängelast

Rita
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einfache Lösung....

Fahrzeugschein verlieren..... neuen ausstellen lassen.... dann Änderung eintragen....

dein Händler kriegt nur den alten zu Gesicht.......

oder vorm Ändern ne Kopie vom alten schein machen und beim Händler immer nur die Kopie vorlegen...

Rita

Re: Auflastung der Anhängelast

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Was der Händler sagt ist doch erst mal egal. Die haben leider oft keine Ahnung.

Direkt bei MMD anfragen.

Re: Auflastung der Anhängelast

Luigee
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Ich würde auch denken, dass der Händler nicht immer die beste Quelle ist.
Hier im Forum schrieb halt jemand, dass ihm sein Händler direkt die Bescheinigung ausgestellt hätte.
Ich werde wohl mal per PN bei ihm nachhaken.

Ganz generell würde ich es so sehen wie Caprice2006: Die max. Anhängelast wird zwar heraufgesetzt, gleichzeitig wird die max. Steigung herabgesetzt.
Viele Grüße
Martin
Mitsubishi Outlander PHEV 2019 (Plus mit FAP)

Re: Auflastung der Anhängelast

muinasepp
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Die max. Steigung wird nicht herabgesetzt, die höhere Anhängelast wird nur zusätzlich eingetragen bei einer Steigung von max. 8 %.

Was die Garantie mit einem Eintrag im Fahrzeugschein zu tun haben soll, verstehe ich nicht.
EV-Historie seit Anno Domini 1974 :o
Herkules E1 - Opel Corsa B Elektra - Fiat 500e Zebra - BH emotion Nitro 29 - Mitsubishi Outlander PHEV - Nova Motors eRetro Star - Mini Cooper SE

Re: Auflastung der Anhängelast

Luigee
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muinasepp hat geschrieben:Die max. Steigung wird nicht herabgesetzt, die höhere Anhängelast wird nur zusätzlich eingetragen bei einer Steigung von max. 8 %.
Vollkommen richtig- ich habe mich da missverständlich ausgedrückt. :shock:

Die Anhängelast von 1,5 t bei einer Steigung bis zu 12 % bleibt unangetastet.
Zusätzlich erfolgt eine Freigabe von 1,8 t bis zu einer max. Steigung von 8%.

Und dieser Steigungs-Wert reicht mir dicke. Ich habe nicht vor, das Gespann über die steilsten Pässe zu ziehen.
Und so weit ich weiß, dürfen Autobahnen eh nur max. 8 % Gefälle haben!?
Viele Grüße
Martin
Mitsubishi Outlander PHEV 2019 (Plus mit FAP)

Re: Auflastung der Anhängelast

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CreytaX hat geschrieben:...
Mitsubishi gibt dafür keine Freigabe egal ob ein TÜV dies eingetragen hat oder nicht.
Genau daran (Auflastung auf 1.700) ist der Kauf des Outländers gescheitert, der Händler hätte ihn uns gerne mit erhöhter Anhängelast verkauft.
75.000 KM Vectrix VX-1 seit 09/2011, 90.000 KM Nissan Leaf 04/2015-02/2020, 57.500 KM Passat GTE seit 07/2018, 14.000 KM Zero DSR seit 08/2018 und 20.000 KM E-Golf seit 03/2020

Re: Auflastung der Anhängelast

dennyzrh
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Luigee hat geschrieben: Die Anhängelast von 1,5 t bei einer Steigung bis zu 12 % bleibt unangetastet.
Zusätzlich erfolgt eine Freigabe von 1,8 t bis zu einer max. Steigung von 8%.
die Aussage habe ich von einen Emil Frey Händler (Schweiz) auch bekommen. Er würde uns eine schwenkbare MVG Anhängerkupplung nächrüsten, für satte 2000.- CHF.

Werte wären für einen 2019 2.4 Diamond :
Stützlast: 100kg
Anhängelast 12%: 1500 kg
Anhängelast 8%: 1850 kg

Eine abnehmbare Anhängerkupplung wäre für die hälfte zu haben, da bliebe es aber auch bei 8% bei 1500 kg Anhängelast. :?:

Wir haben nämlich das selbe Problem, das unser WoWa auf 1680 kg kommt.

Schon interessant, das die Händler hier so unterschiedlich agieren
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