disorganizer hat geschrieben: ↑
Hannes1971 hat geschrieben: ↑
Oh, dann gibt es ja auch Aktenzeichen und die Urteile sind einsehbar. Gerne her damt.
Ein einfaches Beispiel wie das gut in die Hose gehen kann:
Waschwasser läuft in Helm, Augenreizung => Körperverletzung
Oder mit Unfall, und da reicht auch schon erschrocken zu sein vom Wasser (also auch bei einem Auto) dann ggf gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr.
usw usw. da lassen sich beliebige Fälle konstruieren die schnell aus so einem Jux teuren Ernst werden lassen.
Tja. Bei beiden Beispielen fehlt der Vorsatz oder die Fahrlässigkeit. Ich mache während der Fahrt keinen Rundumcheck, bevor ich die Scheibe reinige. Wenn es da Urteile gibt: Aktenzeichen her.
EDIT:
dazu passt auch aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Und noch einmal: Urteile bitte.