taxipionier hat geschrieben: ↑
TorSta hat geschrieben: ↑
Vermögensschaden Und Vermögensvorteil müssen identisch sein!
Bei Erteilung der endgültigen Zusage von Fördergeldern, welche an das konkrete Modell geknüpft sind, sehe ich kein Problem, genau dies nachzuweisen...
Bis dahin entstehen aber auch weitere Schäden in Form von Energiekosten und eventuellen Kundenverlusten, welche ich mit einem zukünftigen 100 % EV Profil aquieruert habe und noch aquierieren werde.
Sofern KIA die Fördergelder, die Du nicht bekommst, als Vermögensvorteil für sich verbucht, wäre eine Identität gegeben. Das sehe ich aber bisher nicht.
Natürlich hast Du als Gewerbetreibender auch einen Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Dieser kann auch den entgangenen Gewinn umfassen. ABER: Hat der Händler, bei dem Du gekauft hat, Schuld? Denn Voraussetzung für jeden Anspruch wegen Nichterfüllung ist das schuldhafte Versäumnis oder Handeln Deines Vertragspartners.
Darüber hinaus ist das zukünftige (mögliche) Akquirieren von Kunden zumindest schwierig zu beweisen.
Mir geht es aber gar nicht darum, dass ich Dir das Ganze nicht gönnen würde.
Mir geht hier um die realistische tatsächliche und rechtliche Bewertung des Ganzen und um den Verlauf, wie man das erreicht, was man haben will.
Was wollt Ihr? Das Auto.
Gibt es einen verbindlich vereinbarten Termin? Nein.
Gibt es einen unverbindlichen Liefertermin? Teilweise Ja
Ist der Zeitpunkt für die Ablehnungsandrohung (6 Wochen drüber) schon da? Wenn ja, Nachfrist 2 Wochen setzen
Nachfrist verstrichen? Dann Möglichkeit 1: Ablehnung und Rücktritt vom Kaufvertrag. Möglichkeit 2: Weiter warten.
wenn Möglichkeit 1: Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
wenn Möglichkeit 2: Möglichkeit Verzugsschaden nach Lieferung geltend zu machen
Voraussetzung: Verschulden des Vertragspartners. Wird vermutet, kann aber widerlegt werden. Hier: Händler verweist darauf, dass er die Bestellung ordnungsgemäß erfasst und abgeschickt hat, die Verzögerung aber durch KIA kam.
Folge: Schadenersatzklage gegen Händler wird angewiesen mangels Verschulden.
Folge: Gesamtschaden inklusive Rechtsverfolgungskosten 1.Verfahren wird gegen KIA geltend gemacht wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Vermögensschädigung.
Eine Chance, den Schaden direkt bei KIA und nicht beim Händler geltend zu machen sehe ich einfach nicht, weil kein direkter Vertrag mit KIA besteht. Und die Schadenersatzvorschriften für Verzugsschäden oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung sind direkt an ein bestehendes Vertragsverhältnis gekoppelt.
Das ist alles, worum es mir geht. Den Irrtum aufklären, dass Recht und Rechtsempfinden gleich sind. Sie sind es nicht. Und daher ist ein Kampf gegen Windmühlen immer nur mit Kosten und nachher der traurigen Erkenntnis verbunden, dass dem eigenen Gerechtigkeitsempfinden kein Genüge getan wurde.