Sollte der Sondernachlass für Menschen mit Behinderung (derzeit 15% - https://www.volkswagen.de/de/angebote-u ... dicap.html) künftig auch für den ID.3 eingeräumt werden, würde dieser dann
a) zusätzlich zum Herstelleranteil am Umweltbonus vom Kaufpreis abgezogen oder
b) wird der Herstelleranteil-Umweltbonus als im Schwerbehindertenrabatt rechnerisch enthaltener Nachlass betrachtet (mit dem der Netto-Kaufpreis des Basismodells um mindestens den Herstellereigenanteil unter dem BAFA-Listenpreis liegt) und nicht kumulativ gewährt?
Hat hierzu jemand Erfahrung, wie es z. B. bisher beim e-Golf gehandhabt wurde?