Hi!
Eine von vielen Überlegungen, was wir mit unserem geliebten T3 machen, wäre, ihn auf E um zubauen. Der technische Teil ist jetzt mal unerheblich.
Reizvoll und betriebstechnisch möglich wäre es, den Umbau dann als Firmenwagen laufen zu lassen und z.B. die üblichen (ab 1.1.19) 0.5% des Neuwerts für Privatnutzung versteuern usw usf...
NUR: was zählt das als NEUwert? Das, was der fossile T3 damals gekostet hat? Es ist ja ein völlig neues Fahrzeug, eigentlich. Also der Wert zum Zeitpunkt der Wiederzulassung mit E-Antrieb - aber wie will man den ermitteln? "Man nehme eine Blechkarosse mit Rädern und Wert x und addiert die Kosten der Komponenten" plus den Umbauaufwand?
Oder letztlich den Wert, den man bei der Versicherung angibt, z.B. lt. Gutachter?
Gruss,
Dirk