PI-Newbie hat geschrieben: ↑
Mit "aus dem Zubehör mit ABE" meinst Du den Mitsubishi Zubehörkatalog ("Preisliste Zubehörprogramm")?
Nein. Ich meine andere Felgenhersteller.
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PI-Newbie hat geschrieben: ↑
Problem: in dem für den MJ2020 sind nur 18" Felgen aufgeführt und ich konnte bislang keine 17" Felgen mit ABE ausfindig machen,in der der MJ2020 aufgeführt ist.
Hat denn das Mj. 2020 eine andere Betriebserlaubnisnummer als das Mj. 2019? Ich meine nicht, oder? Die technischen Grundlagen zwischen 2019 und 2020 dürften sich ja (im Gegensatz zu zwischen den Mj. 2017/18 und 2019) kaum geändert haben. Und in der Felgen-ABE ist Typnummer, Modellbezeichnung und Motorleistung aufgeführt, worin sich doch 2019/2020 nicht unterscheiden dürften.
Wenn man nach solchen Felgen sucht, z. B. hier:
https://de.reifensuche.com/kaufen/such ... =price:asc
...findet man z. B. 175 mögliche 17"-Alufelgen. Man muss sich dann aber
sehr genau die Auflagen im Gutachten dazu ansehen. Wegen der Auflage
A02 "Eintragungspflichtig, wenn keine Freistellung in ABE enthalten" steht i. d. R. ein Satz ähnlich folgendem in der ABE:
"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäߧ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich." Wodurch man also diese Felgen mit den aufgeführten Reifen einfach montieren und fahren darf wenn man die ABE mitführt, so lange bei den Reifen nicht die
Auflage A01 (Änderungsabnahmepflicht) aufgeführt ist. Bei einigen Felgen ist allerdings auch die Auflage
EF0 "Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind." Die sind dann also im Falle der 18"-Originalfelgen tatsächlich nicht zulässig.