Leider wieder falsch. Der Betreiber gibt ja trotzdem Strom an Dritte ab. Auch wenn er dank obiger Definition nicht als Stromhändler gilt, muss er trotzdem die Menge der verkauften Wäre eichrechtskonform messen.zoppotrump hat geschrieben:Okay, allerdings ergibt das doch gar keinen Sinn und steht im Widerspruch zum ersten Satz. Merkwürdig.Oberfranke hat geschrieben:
Lies es nochmal.
Der Netzbezug der Ladestation steht dem Letztverbrauch gleich. Heißt, die Ladestation ist Letztverbraucher.
Irgendwie mag ich nicht glauben, dass das so sein kann. Dann wäre ja das Eichrecht gar kein Thema mehr und würde die ganze Diskussion in Deutschland überflüssig machen.
Das Thema ist hochkomplex, schau dir das alles nochmal ganz genau an.