Ich denke genau das könnte eine Reaktion gewesen sein.zoppotrump hat geschrieben:Ich frage mich, welches Auswirkungen dieses Rechtsgutachten hat. Die Betreiber von Ladesäulen scheinen sich daran nicht wirklich zu halten. Siehe die aktuelle Aktion von EnBW zu 1EUR bzw. 2 EUR pro Session. Oder?
Ab dem Betrag 1 EUR für AC ist es doch eine Pauschale und IMHO somit laut Kapitel 5 verboten. Zitat:BrabusBB hat geschrieben:Das EnBW-Beispiel taugt hier nicht, weil das keine Pauschale, sondern ein Maximalpreis ist.
Nein, es ist ein Maximalpreis, wie oft muss das denn noch geschrieben werden? Eine Pauschale fällt immer an, ein Maximalpreis nicht.zoppotrump hat geschrieben:Ab dem Betrag 1 EUR für AC ist es doch eine PauschaleBrabusBB hat geschrieben:Das EnBW-Beispiel taugt hier nicht, weil das keine Pauschale, sondern ein Maximalpreis ist.
Welche Bedeutung hat das Gutachten denn? Ich kenne mich da nicht aus.geko hat geschrieben:Nochmal: Ein Gutachten ist keine Rechtsprechung.
Es wird weder von "Maximalpreis", noch von "Pauschale" gesprochen. Schauen wir uns den Text mal Abschnittsweise an und vergleichen, ob das bei EnBW zutrifft:mobafan hat geschrieben:
Nein, es ist ein Maximalpreis, wie oft muss das denn noch geschrieben werden? Eine Pauschale fällt immer an, ein Maximalpreis nicht.
Okay, verstehe. Die Tendenz, was damit gemeint ist, kommt für mich schon stark rüber. Daher frage ich mich, warum sich die Ladeanbieter überhaupt auf eine Konfrontation begeben.geko hat geschrieben:Es ist eine Interpretation der gesetzlichen Situation. Es kann genauso gut ein Gegengutachten geben. Da es vom BMWi in Auftrag gegeben wurde, hat das vorliegende Gutachten natürlich eine Signalwirkung. Aber es ist weder ein Gesetz oder eine Verordnung, noch ist es verbindliche Rechtsprechung.
Und genau das trifft hier eben nicht zu. Es ist nicht auf 1 bzw. 2 Euro fixiert (pauschalisiert), sondern es ist eine Obergrenze. Was ist denn daran so schwer zu verstehen? Du kannst auch nur für 30 Cent laden, wenn du früh genug absteckst. Lädst Du dagegen im Gegenwert von 20 EUR, wird dir dagegen nur 1 bzw. 2 EUR berechnet. So wie es der alte O2 online-Tarif war. Pro Minute Telefonat 12 Cent, im Kalendermonat aber nie mehr als 40 EUR.zoppotrump hat geschrieben: 2. "...durch Zahlung eines fixen Betrages pro Ladevorgang sind mit der PAngV ebenso nicht vereinbar. "
--> Ja, das trifft zu. der Betrag wird fixiert auf 1 EUR für AC oder 2 EUR bei DC pro Ladevorgang. Fixiert bedeutet verbindlich festlegen, also vorher bekannt und bindend, ohne weitere Variable wie etwa den Verbrauch.