Jan hat geschrieben:Was spricht gegen ein Fahrtenbuch?
Ok, es macht etwas mehr Arbeit, aber am Ende ist es eine sehr genaue Abrechnung und der Pauschal Regelung oft überlegen.
Mein Verständnis:
Personalgesellschaften, z.B. ein einfacher Selbständiger, muss nachweisen, dass er mehr als 50% geschäftlich sein Fahrzeug nutzt, z.B. durch Fahrtenbuch über einige (3?) Monate. Erst dann kann die 1%-Regelung genutzt werden. Bei Kapitalgesellschaften man muss nicht die >50% geschäftliche Nutzung nachweisen und kann gleich zur 1%-Regelung greifen. Deshalb wird auch gern ein angemessener Firmenwagen bei überwiegend privater Nutzung als Gehaltszusatz genutzt und vom Fiskus akzeptiert. Da würde man mit der Fahrtenbuchregelung wesentlich schlechter fahren.