HW120 hat geschrieben:Ausschließlich für Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden
Nur Mitarbeiter: Geschlossener, namentlich bekannter Personenkreis. Daher nicht von LSV betroffen.
Lieferanten und Kunden: Nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbar (= ist Lieferant, = ist Kunde), daher gilt die LSV. Da schützen dann auch keine Schranken o. ä. vor.
Genauso: Nur Fahrer von Fahrzeuge einer bestimmten Marke. Damit nur ein allgemeines Merkmal, die entsprechenden Ladepunkte unterliegen der LSV. Bekanntestes Beispiel sind die SuC von Tesla, aber die BNetzA ist hier leider scheinbar untätig.
Das Alles gilt natürlich nicht für Ladepunkte mit Bestandsschutz (also vor dem 14.12.2017 in Betrieb gegangene Ladepunkte)