LSV bei privatem Ladepunkt

Re: LSV bei privatem Ladepunkt

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Oberfranke hat geschrieben: Solltest du eine PV Anlage mit Eigenverbrauch haben könnte das in der Tat schwierig sein. Zumindest müsstest du auf den an Dritte abgegebenen Strom die volle EEG Umlage zahlen.
Ist im privaten Umfeld vielleicht kein sehr hohes Risiko, im gewerblichen Bereich kann sowas aber unangenehm werden.
Verdammt, vorgestern hat mein Bruder sein Smartphone bei mir zu Hause geladen... Währenddessen hat meine PVA noch 5 kW geliefert... Er hat mich schon so komisch angeguckt, wahrscheinlich wollte das Geld von mir. Hoffentlich verpetzt er mich jetzt nicht... :lol: :lol: :lol:
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Re: LSV bei privatem Ladepunkt

Oberfranke
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tomas-b hat geschrieben:
Oberfranke hat geschrieben: Solltest du eine PV Anlage mit Eigenverbrauch haben könnte das in der Tat schwierig sein. Zumindest müsstest du auf den an Dritte abgegebenen Strom die volle EEG Umlage zahlen.
Ist im privaten Umfeld vielleicht kein sehr hohes Risiko, im gewerblichen Bereich kann sowas aber unangenehm werden.
Verdammt, vorgestern hat mein Bruder sein Smartphone bei mir zu Hause geladen... Währenddessen hat meine PVA noch 5 kW geliefert... Er hat mich schon so komisch angeguckt, wahrscheinlich wollte das Geld von mir. Hoffentlich verpetzt er mich jetzt nicht... :lol: :lol: :lol:
Du lachst, aber Hotelbesitzer mit PV bewegen sich in der Tat in einer rechtlichen Grauzone wenn ein externer Reinigungsdienst bei denen die (nicht hoteleigenen) Staubsauger anschließt. Klingt verrückt, ist es auch. Aber leider definiert das EEG den Letztverbraucher sehr end.
Ist aber hier eigentlich off-topic.
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Re: LSV bei privatem Ladepunkt

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EEG Umlage zahlst du auf Eigenverbrauch bei mehr als 10kWp installierter PV Leistung sowieso (noch). ;)
Ob der dann am Staubsauger oder an der Wallbox passiert ist dann auch irrelevant.
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Re: LSV bei privatem Ladepunkt

Oberfranke
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Tho hat geschrieben:EEG Umlage zahlst du auf Eigenverbrauch bei mehr als 10kWp installierter PV Leistung sowieso (noch). ;)
Ob der dann am Staubsauger oder an der Wallbox passiert ist dann auch irrelevant.
Du zahlst auf den Eigenverbrauch aber nur 40% der EEG Umlage. Diese Reduktion entfällt.
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Re: LSV bei privatem Ladepunkt

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Stimmt. Der Eigenverbrauch ist reduziert. Direktverbrauch hingegen nicht (Eigentümer der PV und Stromnutzer nicht eine Person). Wir müssen als Genossenschaft bei Stromlieferung im Direktverbrauch immer 100% zahlen.
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Re: LSV bei privatem Ladepunkt

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Alles nur Theorie. Ob der Strom für den E-Mobilist aus dem Netz oder von der PV kam, kann man mit den üblichen Meßkonzepten nicht feststellen, da dort nur die Jahresmengen erfasst werden. Solange mehr Strom aus dem Netz bezogen als an dritte E-Mobilsten abgegeben wird, ist es unmöglich zu beweisen, dass der Strom aus der PV kam.

PS: Ich würde keine EEG-Umlage auf Eigenverbrauch zahlen bzw. zahle ich auch nicht. Soll mich doch jemand verklagen. Ich bezweifle, dass die Regelung bzgl. Eigenverbrauch verfassungskonform ist.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: LSV bei privatem Ladepunkt

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Da wurde schon mal jemand verklagt:
https://www.energieverbraucher.de/de/care-energy__2984/
;)
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Re: LSV bei privatem Ladepunkt

drilling
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Tho hat geschrieben:Da wurde schon mal jemand verklagt:
https://www.energieverbraucher.de/de/care-energy__2984/
;)
Könntest du etwas präziser sein? Ich kann auf der Seit nix finden was mit dem Thema hier zu tun haben könnte.

Re: LSV bei privatem Ladepunkt

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drilling hat geschrieben:Ich kann auf der Seit nix finden was mit dem Thema hier zu tun haben könnte.
Genau. Was hat eine Insovenz mit der EEG-Umlage zu tun.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: LSV bei privatem Ladepunkt

mobafan
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HW120 hat geschrieben:Ausschließlich für Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden
Nur Mitarbeiter: Geschlossener, namentlich bekannter Personenkreis. Daher nicht von LSV betroffen.

Lieferanten und Kunden: Nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbar (= ist Lieferant, = ist Kunde), daher gilt die LSV. Da schützen dann auch keine Schranken o. ä. vor.

Genauso: Nur Fahrer von Fahrzeuge einer bestimmten Marke. Damit nur ein allgemeines Merkmal, die entsprechenden Ladepunkte unterliegen der LSV. Bekanntestes Beispiel sind die SuC von Tesla, aber die BNetzA ist hier leider scheinbar untätig.

Das Alles gilt natürlich nicht für Ladepunkte mit Bestandsschutz (also vor dem 14.12.2017 in Betrieb gegangene Ladepunkte)
Verbrennerfreier Haushalt im Energieplushaus.
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