LSV bei privatem Ladepunkt
Martin Bulang
18.10.2018 15:05Mahlzeit Gemeinde!
In der LSV ist ja relativ deutlich gesagt, dass Ladepunkte auf privatem Grund nur dann nicht unter die LSV fallen, wenn diese durch Tore, Schranken, Panzersperren vom öffentlichen Raum abgetrennt sind (oder max. 3,7kW leisten).
"ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann"
Jetzt haben wir aber einen Parkplatz am Haus, der halt eben nicht zur Straße hin abgegrenzt ist.
Was genau ist denn nun dieser "nach allgemeinen Merkmalen bestimmbare Personenkreis"? Reicht es, wenn ich beispielsweise ein Halteverbotsschild an der Wand anbringe, nur mit der Ausnahme für mein durch Kennzeichen identifiziertes Auto?
Habe keine Lust, dass mir irgendwann die Obrigkeit vor der Tür steht, weil ich die Station nicht angemeldet habe usw. (Ja, sicher die Chance ist verschwindend gering, aber auch nicht auszuschließen).
Gruß, Martin
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Re: LSV bei privatem Ladepunkt
18.10.2018 15:10Je nach Auslegung. Tesla hält ein Schild für ausreichend und passiert ist deswegen noch nichts.
Im Prinzip kann dir auch keiner mehr dazu sagen als im Text steht, im Zweifelsfalls wird ein Gericht entscheiden.
Aber... Was ist die schlimmste Maßnahme die verhängt werden könnte? Eine Untersagung des Betrieb des Ladepunkts. Strafen kennt die LSV nicht.
Ich würde es drauf ankommen lassen.
Re: LSV bei privatem Ladepunkt
18.10.2018 15:18Sehe ich genauso! Was Du privat auf Deinem Grundstück an Lademöglichkeiten, abgesperrt oder zugänglich, anbietest, kann Dir wohl kein Gesetz vorschreiben. Da würde sich jeder Richter sehr schwer tun. Die "Obrigkeit" würde ich gerne mal sehen, die sich da die Finger einklemmen mag. Ich jedenfalls werde außer meinen Typ2-Ladesäulen und CEE-Steckdosen nichts anbieten, kein Schild installieren, mir nicht vorschreiben lassen, ob ich den Strom verschenke oder als Gegenleistung eine "Spende" erwarte.
Gruß
tango
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Re: LSV bei privatem Ladepunkt
18.10.2018 15:22Ich würde auch nur ein Schild anbringen: Privatgrund.
Sollte reichen.
Gruß
CHris, ab sofort mit i3
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Mein kleines E-Auto BlogRe: LSV bei privatem Ladepunkt
Anonymous
18.10.2018 15:28harlem24 hat geschrieben:Ich würde auch nur ein Schild anbringen: Privatgrund.
Sollte reichen.
Privatgrund an sich ist doch gerade
kein Ausschlußkriterium für die LSV!
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Re: LSV bei privatem Ladepunkt
18.10.2018 15:32"Privatgrund, Fahrzeug aufladen nicht gestattet."
Klar, das hilft nach LSV nicht, aber es sagt jedem mit etwas Menschenverstand wozu der Ladepunkt dient...
Wie gesagt, schlimmstenfalls verbietet dir die Bundesnetzagentur den Betrieb des Ladepunkts. Mehr kann nicht passieren.
Wir werden hier auch über mehrere Seiten Thread keine Lösung dazu finden, da es bisher noch keine einzige Sanktion oder Urteil zu der Thematik gab. Mehr als den Text der LSV haben wir alle nicht...
Re: LSV bei privatem Ladepunkt
18.10.2018 15:32Oder dann eben: Parken nur für Berechtigte.
Denn der Kreis der Berechtigten ist klar bestimmbar.
Gruß
CHris, ab sofort mit i3
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Mein kleines E-Auto BlogRe: LSV bei privatem Ladepunkt
18.10.2018 15:34Wenn du am Ladepunkt keine Authentifizierung anbringst, erfüllst du ja auch alle pflichten der LSV.
Müsstet ihn halt nur noch übers Webformular melden. Besteht dann nur die Gefahr das hunderte gratis laden wollen...
Re: LSV bei privatem Ladepunkt
Naheris
18.10.2018 16:03Wenn Du die Nutzer nicht nach allgemeinen Kriterien beschreiben kannst, sondern nur namentlich, dann sollte die LSV für Dich eigentlich nicht gelten. Dur wirst im privaten Berich wohl jeden Nutzer kennen. Also würde ich mir da wenig Gedanken machen. Ein Schild "Privat" sollte ausreichen, wenn der Ladepunkt einen "öffentlichen" Anschein erwecken sollte.
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Re: LSV bei privatem Ladepunkt
18.10.2018 16:16Der Verordnungsgeber hatte bei "Privatgrund" sicherlich den Parkplatz am Supermarkt vor Augen, der sich im (privaten!) Eigentum des Supermarktbetreibers befindet. Dieser Privatgrund ist rechtmäßig von einem nicht näher bestimmbarem Personenkreis zu befahren, eben von jedermann.
Das sieht bei dir, ebenso bei mir (Zufahrt zum Carport auf dem eigenen Hausgrundstück mit dort befindlicher Ladebox an der Wand) ja ganz anders aus. Bei mir darf nicht jedermann auf mein Grundstück fahren und dort parken. Das steht zwar auf keinem Schild, ist aber nach allgemeiner Gepflogenheit jedermann bekannt und wird auch allgemein beachtet. Ich mach mir jedenfalls kein Schild an die Grundstücksauffahrt: Zufahrt verboten außer Eigentümer oder ähnliches.
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