Die Hyundai Import GmbH hat sich jetzt nochmals bei mir gemeldet und mir u.a. die Erläuterung aus der Datensatzbeschreibung für die Genehmigungsdatenbank des BMVIT zur Verfügung gestellt. Dort steht:Pete60 hat geschrieben:Ihr verwirrt mich....wird die Haftpflicht nun nach Spitzenleistung oder Dauerleistung berechnet ?
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Die Leistung ist anzugeben:
a) bei Fahrzeugen, die nur über einen Verbrennungsmotor verfügen, in der Rubrik „Nennleistung Verbrennungsmotor in kW“ (Zeile 244) und in der Rubrik „Nennleistung in kW“ (Zeile 102),
b) bei Fahrzeugen, die nur über einen oder mehrere Elektromotoren für den Antrieb des Fahrzeugs verfügen, die Summe der Nenndauerleistungen dieser Motoren in der Rubrik „Nenndauerleistung Elektromotor in kW“ (Zeile 245) und in der Rubrik „Nennleistung in kW“ (Zeile 102),
c) bei Fahrzeugen, die sowohl über einen Verbrennungsmotor als auch über einen Elektromotor verfügen (Elektro-Hybridfahrzeuge) die Nennleistung des Verbrennungsmotors in der Rubrik „Nennleistung Verbrennungsmotor in kW“ (Zeile 244), die Leistung des Elektromotors in der Rubrik „Nenndauerleistung Elektromotor in kW“ (Zeile 245), in der Rubrik „Nennleistung in kW“ (Zeile 102) wird die Nenndauerleistung des Gesamtsystems aus Verbrennungsmotor und dem/den Elektromotor/en angegeben.
Bei Fahrzeugen, die bei Betrieb mit unterschiedlichen Kraftstoffen unterschiedliche Nennleistungen aufweisen, ist die Nennleistung für den Kraftstoff anzugeben, der die höchste Nennleistung ergibt.
Der letzte Satz in dem Schreiben soll die zuständige Kfz-Prüfstelle motivieren nun doch die Korrektur vorzunehmen: "Sollte die Landesregierung die Änderung nicht durchführen, bitte wir um Übersendung der schriftlichen Absage, damit wir dies mit dem BMVIT abklären können."
Liebe Grüße,
Martin