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Österreich | CoC Papier Hyundai Ioniq electric

135 Beiträge - Seite 4 von 14

Re: Österreich | CoC Papier Hyundai Ioniq electric

me68
25.09.2018 15:03
Pete60 hat geschrieben:Ihr verwirrt mich....wird die Haftpflicht nun nach Spitzenleistung oder Dauerleistung berechnet ?
Die Hyundai Import GmbH hat sich jetzt nochmals bei mir gemeldet und mir u.a. die Erläuterung aus der Datensatzbeschreibung für die Genehmigungsdatenbank des BMVIT zur Verfügung gestellt. Dort steht:

Code: Alles auswählen

Die Leistung ist anzugeben:
a) bei Fahrzeugen, die nur über einen Verbrennungsmotor verfügen, in der Rubrik „Nennleistung Verbrennungsmotor in kW“ (Zeile 244) und in der Rubrik „Nennleistung in kW“ (Zeile 102),
b) bei Fahrzeugen, die nur über einen oder mehrere Elektromotoren für den Antrieb des Fahrzeugs verfügen, die Summe der Nenndauerleistungen dieser Motoren in der Rubrik „Nenndauerleistung Elektromotor in kW“ (Zeile 245) und in der Rubrik „Nennleistung in kW“ (Zeile 102),
c) bei Fahrzeugen, die sowohl über einen Verbrennungsmotor als auch über einen Elektromotor verfügen (Elektro-Hybridfahrzeuge) die Nennleistung des Verbrennungsmotors in der Rubrik „Nennleistung Verbrennungsmotor in kW“ (Zeile 244), die Leistung des Elektromotors in der Rubrik „Nenndauerleistung Elektromotor in kW“ (Zeile 245), in der Rubrik „Nennleistung in kW“ (Zeile 102) wird die Nenndauerleistung des Gesamtsystems aus Verbrennungsmotor und dem/den Elektromotor/en angegeben.
Bei Fahrzeugen, die bei Betrieb mit unterschiedlichen Kraftstoffen unterschiedliche Nennleistungen aufweisen, ist die Nennleistung für den Kraftstoff anzugeben, der die höchste Nennleistung ergibt.
Die Hyundai Import GmbH spricht in dem Schreiben von "Somit sind die Möglichkeiten beim Erstellen des Datenauszuges damals nicht optimal genützt worden und wir haben dieses Versäumnis nachfolgend korrigiert." Jetzt ist allerdings die zuständige Kfz-Prüfstelle der Landesregierung zuständig/am Zug.

Der letzte Satz in dem Schreiben soll die zuständige Kfz-Prüfstelle motivieren nun doch die Korrektur vorzunehmen: "Sollte die Landesregierung die Änderung nicht durchführen, bitte wir um Übersendung der schriftlichen Absage, damit wir dies mit dem BMVIT abklären können."


Liebe Grüße,
Martin
... unterwegs mit einem Hyundai Ioniq electric, Bj. 8/2018



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Re: Österreich | CoC Papier Hyundai Ioniq electric

Twizyflu
25.09.2018 16:07
Sehr interessant.
Die Frage ist nur, wer am Ende übrig bleibt.

Die Landesregierung?
Das BMVIT?
Oder doch der Importeur.

Das sagt Facebook:
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Re: Österreich | CoC Papier Hyundai Ioniq electric

karlp
25.09.2018 17:18
Zur Info - ich hab' gestern mit meiner Fahrgestellnummer bei Ioniq nachgefragt. Wortlaut der exakt gleiche, inkl. Empfehlungsschreiben für die Landesregierung. Werde also im nächsten Schritt dort nachfragen, wenn ich einen Zuständigen finde (LR Niederösterreich).

BMVIT wird da nicht übrig bleiben -> die machen nur die Gesetze. Ich hoffe, dass allfällige Kosten irgendwo zwischen LR und Hyundai geregelt werden.
Der obige Auszug (Erläuterung zur Datensatzbeschreibung) kommt übrigens aus der Kraftahrgesetz-Durchführungsverordnung. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10011385
Absatz 20 "Die Leistung ist anzugeben:"

Re: Österreich | CoC Papier Hyundai Ioniq electric

sega
25.09.2018 17:29
GENAU... hab ich auch dort gefunden - ich habe mal den ÖAMTC informiert! Was ist mit BMW, VW usw. dort ist auch überall die max. Leistung in kW angegeben - haben die wie in der Durchführungsverordnung keine "Nenndauerleistung Elektromotor in kW"

Re: Österreich | CoC Papier Hyundai Ioniq electric

Twizyflu
25.09.2018 17:42
Das wird noch ein großes Thema werden, fürchte ich!?
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Re: Österreich | CoC Papier Hyundai Ioniq electric

karlp
25.09.2018 17:54
Twizyflu hat geschrieben:Das wird noch ein großes Thema werden, fürchte ich!?
große COC-Rückrufaktion...
Ist es gut, noch bei den Ersten dabei zu sein? Ich hoffe zumindest dass jetzt die Beamten bei den Landesregierungen jetzt noch nicht genervt sind von dem Thema und kulant agieren ... ma' kucken

Re: Österreich | CoC Papier Hyundai Ioniq electric

Twizyflu
25.09.2018 17:55
Naja Kulanz ist das eine, Recht haben ist das andere.
Man kann sowas auch in einem Verfahren klären zB. einer Sammelklage via Konsumentenschutz / ÖAMTC etc.
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Re: Österreich | CoC Papier Hyundai Ioniq electric

me68
25.09.2018 19:12
Dumm gelaufen kann ich da nur sagen: verbockt hat es die Hyundai Import GmbH, ausbaden dürfen es die Kfz-Prüfstellen der Landesregierungen. Das Neuausstellen des Zulassungsscheins soll lt. Zulassungsstelle nichts kosten, wenn man den Zulassungsschein in Papierform hat. Hat man das Scheckkarten-Format gewählt, kostet es etwas.

Liebe Grüße,
Martin
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Re: Österreich | CoC Papier Hyundai Ioniq electric

me68
25.09.2018 19:17
Die Zulassungsstatistik dazu: https://myampera.wordpress.com/statisti ... ousel-4380

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Martin
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Re: Österreich | CoC Papier Hyundai Ioniq electric

Twizyflu
25.09.2018 20:14
Aber wer übernimmt dann die Kosten für

a) evtl. anfallende Kosten für Neuausstellung des Zulassungsscheins im Scheckkartenformat
b) zu hoch bezahlte Kfz-Haftpflichtprämien bei den Versicherungen

Und wie sollen die Kunden diese Forderungen geltend machen?
Sammelinitiativen via Konsumentschutz / ÖAMTC? Jeder schreibt dem Importeur?
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