Kommt drauf an.sirprize hat geschrieben:Zur LED-Rampe: Sowas ist in Deutschland doch nicht legal, oder?
Man muss zwei verschiedene Dinge beachten:
- Zulassung der Lampe und
- Ausstattungsvorschriften für PKW
Viele LED-Rampen haben eine Typenzulassung, z.B. nach ECE Nr. 112 (asymetrische Scheinwerfer).
Zusätzlich gilt aber immer auch §§ 50, 52 StVZO. Scheinwerfer für Fernlicht müssen gem. § 50 StVZO bei mehrspurigen Kfz immer paarweise angebracht sein. Sprich: Zugelassene LED-Rampen müssen zweifach vorhanden sein. Eine einzelne LED-Rampe wäre als Fernlicht unzulässig.
Alternativ könnte es sich um einen einzelnen Suchscheinwerfer gem. § 52 StVZO handeln. Aber da die LED-Rampe nicht weitergehend bedienbar ist, wird die Rampe keine Zulassung als Suchscheinwerfer erhalten...