Patente sind hierzulande an den Erfinder gebunden. Wenn eine Firma die Anmeldung übernimmt etc. Muss sie dem Erfinder eine Vergütung bezahlen und erhält dadurch die Rechte an dem Patent. Geht die Firma insolvent könnte sie die Jahresgebühren nicht bezahlen, daduach würde das Patent verfallen. Deswegen muss die Firma dem Erfinder das Patent "zurück geben" bzw. Es ermöglichen das Patent zu übernehmen. Sind alle Beteiligten Pleite, verfallen die Ansprüche.BigT hat geschrieben:Wie ist denn das in Deutschland bei einer Insolvenz?B.XP hat geschrieben: ↑Es gibt an der Stelle zwei Punkte die ich gerne anmerken will: Zum einen vergeht zwischen Anmeldung und Veröffentlichung einiges an Zeit, zusätzlich bedeutet eine Veröffentlichung aber keine Erteilung des Patents, die hier genannten Patente sind allesamt in Prüfung (oder noch davor).
Das bedeutet auf gut deutsch, dass (mindestens) ein Investor sein Investment davon abhängig gemacht hat, ob Sono ihr Know-How bzw. ihre Technologie auch anderen Herstellern zur Verfügung stellen würden. Vermutlich bedeutet es auch, dass dieser Investor damit für "frisches Geld" sorgen wollte wodurch der Sion auf die lange Bank geschoben worden wäre. Ob der Sion JETZT gebaut wird steht aber weiter in den Sternen. Die Frage, die ich mir in diesem Kontext stelle ist, ob Sono "dem Schutz der Umwelt" einen größeren Gefallen tut, indem sie ihre Technologie lizenzieren und die Adaption voran treiben oder ob sie die Technologie exklusiv als KSP behalten wollen. Und an der Stelle muss man einfach darauf verweisen, dass Tesla Kooperationen mit Toyota und Daimler für elektrische Antriebsstränge eingegangen ist - ohne die es Tesla heute nicht gäbe oder zumindest nicht in der Form.Wir liefen Gefahr, die Abwanderung unserer Technologien in Kauf nehmen zu müssen. Das hätte das Aus für den Sion bedeutet.
Sind da die Patente nicht automatisch auch in der *Konkursmasse? (*so heisst das bei uns)
Das würde das Patent-Argument ja dann nochmals ganz anders beleuchten.
Ein Patent ist aber ein Verbietungsrecht für eine Erfindung und keine Blaupause für die Konstruktion dieses oder eines Ähnlichen Produkts. Dieses Verbietungsrecht muss man aber auch durchsetzen können. Also: die finanziellen Möglichkeiten besitzen, mit einer Klage Lizenzzahlungen einzufordern oder den Vertrieb eines Produkts zu verhindern.
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