ich habe hier noch nichts zu dem Thema gefunden, deshalb wollte ich das mal ansprechen- das Europäische Parlament hat offenbar die Gebäudeeffizienzrichtlinie überarbeitet, die Änderungen werden irgendwann auch für Elektrofahrer relevant, denn in der Richtlinie steht im Wesentlichen, dass künftig auf den Parkplätzen von Nichtwohngebäuden, die mehr als zehn Parkplätze umfassen, ein Ladepunkt stehen und zu jedem 5. Parkplatz ein Leerrohr führen muss, dies gilt dann für Neubauten bzw. für Bestandsbauten wenn gewisse Renovierungen (Parkplatz bzw. elektrische Infrastruktur) vorgenommen werden. Ursprünglich war wohl vorgesehen, dass pro zehn Parkplätze ein Ladepunkt geschaffen werden muss, aber die Lobby der Einzelhändler hat sich wohl erfolgreich dagegen gewehrt:
https://www.einzelhandel.de/presse/aktu ... adesaeulen
Für Wohngebäude mit mehr als zehn Parkplätzen gilt, dass ebenfalls bei Neubauten bzw. Renovierungen (siehe oben) von Bestandsbauten zu jedem Parkplatz ein Leerrohr führen muss.
Ich bin gespannt, wie sehr die Richtlinie bei der Überführung in Deutsches Recht verwässert wird.
Ich bin kein Jurist, also lest lieber selber
Siehe ab Seite 9, Artikel 8 (2) und (5)
http://www.enev-online.de/epbd/2018/epb ... r_text.pdf