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Gedankenspiel zu Anschlusssharing für Tiefgarage

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Re: Gedankenspiel zu Anschlusssharing für Tiefgarage

WinnieW
17.08.2018 17:33
Zunächst mal sehe ich die eigentlich positive Sache an dem Gesetz.
Mieter können überhaupt einen Ladeanschluss an ihrem Stellplatz erhalten, Vermieter und die Wohnungseigentümergemeinschaft können den Wunsch nach einem solchen nicht mehr so einfach widersprechen.

Ein Anschluss mit 3,7 kW ist besser als überhaupt kein Anschluss, gar keine Frage, und klar, diejenigen die einen Ladeanschluss haben möchten müssen auch die entsprechend anfallenden Kosten dafür übernehmen.

Wer mehr Ladeleistung haben möchte muss entsprechend den Preis dafür bezahlen. Darum dass Leute den Anschluss für lau erhalten ging es gar nicht.
Es geht um die notwendigen baulichen Veränderungen des Eigentums des Gebäudebesitzers. Dieser kann – ohne diese gesetzliche Regelung – hier widersprechen, selbst wenn der Mieter alle Kosten der erforderlichen Installationsarbeiten übernimmt.
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