ecopowerprofi hat geschrieben:Nicht die Anzahl ist entscheidend sondern die Leistung der WB. Bei WB mit 3,7 kW braucht man kein Lastmanagement.
Sofern es sich nicht um eine Tiefgarage mit 100 Stellplätzen handelt u. alle mit Ladeanschlüssen versehen werden sollen, sicherlich.
Allerdings werden Wallboxen mit 11 oder 22 kW für Mieter sicherlich nicht verboten werden, es wird lediglich Einschränkungen geben die volle Ladeleistung jederzeit nutzen zu können.
ecopowerprofi hat geschrieben:Bei 43 kW WB wird es ohne nicht funktionieren.
Gibt es überhaupt Wallboxen mit AC 43 kW für nicht-öffentliche Nutzung?
Ich stelle mir das schwierig vor, weil mit den 43 kW die üblichen Gebäudeanschlüsse von Einfamilienhäusern komplett ausgelastet sind.
In meinem Fall bezweifle ich sogar dass mein Stromversorger mir Elektrogeräte welche 63 A pro Phase ziehen überhaupt genehmigen würde.
Ein Gebäudeanschluss von mehr als 50 A pro Phase erlaubt mir mein Stromversorger gar nicht.
ecopowerprofi hat geschrieben:Die Frage ist, warum braucht man zu Hause so eine hohe Leistung. Mehr als 11 kW ist zu Hause nach meiner Erfahrung nicht erforderlich. Die Auto-Hersteller werden auch gar nicht mehr als 11 kW AC in einem Auto einbauen, wenn im Auto auch ein DC-Anschluss vorhanden ist. Daher ist die Diskussion um mehr als 11 kW im Wohnhausbereich mehr als überflüssig.
Naja, einige kostspieligere Automodelle könnten schon mit 22 kW AC
und DC-Schnellladeanschluss auf den Markt kommen.
Grundsätzlich bin ich allerdings deiner Ansicht dass 11 kW AC ausreichen wenn das Auto auch mit DC schnell geladen werden kann.
...jetzt stellt sich eben die Frage ab wie vielen elektrischen Verbrauchern zusätzlich zu den ladenden Autos kommt der Gebäudestromanschluss an sein Limit.
Selbst wenn der Gebäudeanschluss auf 69 kW (100 A) ausgelegt ist kann es bei 5 Autos die mit je 11 kW laden und noch eine Reihe weiterer eingeschalteter el. Geräte schnell eng werden.
Es hat schon seinen Grund weshalb Haus- bzw. Wohnungseigentümer und Mieter alle el. Geräte ab einer gewissen Anzahl an kW dem Stromversorger melden sollten / müssen(?).
Es geht hier nämlich auch um die Gesamtbelastung der Ortsverteilnetze u. diese kann bei vielen Autos welche laden deutlich ansteigen.
Gebäudeanschlüsse an welchen e-Autos aufgeladen werden werden nämlich einem anderen Lastprofil zugeordnet im Vergleich zu jene an denen keine Autos aufgeladen werden; da muss dann auch die Nutzungszeit berücksichtigt werden.