Mad hat geschrieben:Ach und der Anwalt bringt dann einen Akku bei den er bei Ebay kauft oder was?
Lass doch mal die Kirche im Dorf, denn wie soll das denn funktionieren das er ihm hilft, wenn er einfach nur seinen Smart in repariertem Zustand zurück haben will?
Auch große Unternehmen können individuell handeln und entscheiden. Es ist aus interner Sicht aber immer eine Kosten/Nutzen-Entscheidung (siehe KI-Tausch) und da sitzen Menschen, die entscheiden. Und die kann man "motivieren".
Ich selbst bin absolut kein Prozesshansel, aber ab einem gewissen Punkt lasse ich nicht mehr alles mit mir machen. Und es gibt eben auch Verbraucherrechte, die man ohne Anwalt nicht durchgesetzt bekommt. Bei Daimler schon gar nicht.
Und das Problem angeblich nicht lieferbarer Akkus ist doch nur theoretisch. Sonst gäbe es keine Neufahrzeuge mehr. Daimler verdient am Verkauf, braucht ED-Zulassungen (Flottenverbrauch!), die Akkus sind Mangelware und daher kommen die Prioritäten.
Wenn man als Kunde dann seine eigenen Ansprüche nicht klar stellt und -ab einem individuellen Schmerzpunkt- auch einfordert, wird man eben nicht oder erst später bedient.
Wehklagen ist dann nachvollziehbar, nicht zu handeln aber inkonsequent.
Ich habe beim aktuellen ED erst durch konstruktive Eskalation (ohne Anwalt) Fortschritte beim KI-Problem erreicht. Andere warten heute noch auf den KI-Tausch. Hätte ich mich mit "nicht lieferbar" abspeisen lassen, wäre bis heute garantiert nichts passiert. Gleiches Ergebnis bei einem anderen Forumisten, der zum VK-/KI-Pproblem statt Anwalt einfach die Autobild eingebunden hatte. Auch da: Auf einmal war das unlösbare Problem in kürzester Zeit lösbar