Wegen dem 'Gemeingebrauch nach bürgerlichem Recht' (Sondernutzung).
Allerdings hat das Bayrische Verwaltungsgerichtshof am Montag ein Urteil gefällt, welches um die öffentlichen Ladesäulen ging.
http://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/p ... saulen.pdf
Darin steht:
Bei den E-Ladesäulen handle es sich um Verkehrsanlagen, die relativ leicht errichtet werden könnten und die der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dienten; damit stellten sie Straßenbestandteile dar. Denn der ungehinderte
Verkehrsfluss mit Elektromobilen setze eine ausreichende innerstädtische Ladeinfrastruktur voraus, wodurch auch Beeinträchtigungen des übrigen Verkehrs verhindert würden.
Diese Begründung könnte helfen, dass man auch über den Gehweg (mit Kabelbrücke) ein E-Auto aufladen kann.