zoppotrump hat geschrieben:Welche Ansätze und konkrete Maßnahmen gibt es und wie bewertet ihr als Verbraucher das?
Das Thema ist technisch schwierig zu lösen, aber es gibt bereits konkrete Ansätze.
Die derzeit zu lösenden Schwierigkeiten kann man gruppieren in
1) eichrechtskonforme Zähler
2) verfälschungssichere Datenübertragung zur Verrechnungsplattform (und deren Verifikation durch den Kunden)
ad 1): das ist relativ einfach zu lösen bei großen AC Standsäulen wie z.B, Mennekes. Da wird ein normaler, geeichter eHZ-Zähler mit Sichtfenster verbaut und der Nutzer kann die Werte ablesen. Schwierig sind kompakte, günstige Geräte/Wallboxen wie die TNM Lolo, die Keba oder wallbe. Hier kann man keinen solchen Zähler verbauen und muss andere Lösungen suchen (und finden). Das ist besonders deshalb schmerzhaft, da die Wallboxen deutlich güsntigere Errichtungs- und Betriebskosten haben und deshalb mehr und mehr (halb)öffentlich eingesetzt werden
ad 2): wenn nun der Ladevorgang geeichnet erfasst wurde (wie auch immer das gelöst wurde), kommt die nächste Schwierigkeit: wie werden die Daten so zum Abrechnungssystem geführt, dass der Kunde validieren kann, ob die Werte stimmen, oder nicht? Hier geht der Trend in Richtung der Übertragung von digital signierten Zählerwerten. Diese digitale Signatur enthält (meines Wissens) Zählerwert, Energiemenge, Ladestationsid und Kartennummer/Vertragsnummer und wird vom geeichten eHZ-Zähler generiert.
Bei der Abrechnugn wird dann für den Kunden eine "Transparenzsoftware" bereitgestellt, mit derer der Kunde checken kann, ob die digitale Signatur mit den verrechneten Ladedaten übereinstimmt.
Eine finale Entscheidung seitens des Physikalisch-technischen Bundesamtes (PTB), welche Lösungsvorschläge einrechtskonform sein könnten, gibt es aber meines Wissens noch nicht.
mweisEl hat geschrieben:Die meisten dürften versuchen, das Eichrecht zu umgehen, indem Pauschalpreise pro Ladeversuch verlangt werden.
Das ist derzeit nur ein Workaround, da es noch keine finale Lösung gibt oder die Ladestationen einfach obige Bedingungen nicht erfüllen werden können. Pauschalieren ist weder im Interesse des Kundens noch des Betreibers.