helmutnn hat geschrieben:
...
die vielfach kolportierten 80% wurden mir immer nur mündlich genannt (IAA und Verkäufer)
...
hi,
wenn der Verkäufer im Verkaufsgespräch eine Zahl für die Restkapazität nennt oder andere Versprechungen macht dann kann man bei Vertragsabschluß folgendes machen:
Auf ein leres Blatt zu Beginn des Verkaufsgesprächs neben den Daten von Käufer u. Verkäufer folgenden Text übernehmen:
"Folgende Nebenabreden werden verbindlich vereinbart:
1) ... Eine Batterierestkapazität von X % (je nachdem was der Verkäufer sagte) wird nach Ablauf von 160.000 Km oder für 8 Jahre gewährleistet.
2) ...
3) ...
usw.
Das wird dann von Käufer und Verkäufer mit Ort, Datum unterschrieben.
Wahrscheinlich wird der Verkäufer das nicht unterschreiben.
Wenn man solcherart zu Beginn eines Gesprächs an den Vertragsabschluß herangeht dann erzählen einem die Verkäufer aber auch wirklich nur was Sache ist.
während des Verkaufsgesprächs immer schön mitschreiben
liebe Grüße,
Ralf
PS:
eine Akku-Garantie bezüglich Zeit (8 Jahre) und Angabe der Km (160.000) halte ich für sinnlos.
Wenn ich den "Advokatus Diaboli" spiele dann sage ich:
"Die Garantiebedingungen sind nicht erfüllt weil der Wagen ja mit einer Akkuladung noch 5 Km weit fahren kann bevor er nachgeladen werden muß"