ich habe heute ein tolles Schreiben von Renault erhalten:
Der wahrscheinliche Fall einer Verlängerung (wie bei mir) wird hier nicht behandelt, naja kommt ja vielleicht noch...Sehr geehrte Damen und Herren,
wie möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Batteriemietvertrag am 1.09.2018 vertragsgemäß endet. Zur Endabrechnung
des Vertrages benötigen wir folgende Unterlagen:
Bei Rücknahme / Verkauf des Fahrzeugs an einen Vertragshändler
...
Bei Verkauf des Fahrzeugs an eine Dritte Person
...
...
aha - schön für euchWie ihnen aus unseren allgemeinen Batterie-Mietbedingungen bekannt ist, ist es notwendig, dass wir mit dem neuen Fahrzeugeigentümer vor der Zulassung des Fahrzeugs auf diesen einen Batteriemietvertrag abschließen (...).
Hier taucht zum ersten mal ein Verlängerungszeitraum auf. Offenbar kann ich also Verlängern, aber wie nur ...?Bitte beachten sue, dass sie bis zum Abschluss des neuen Batteriemietvertrages bzw. Zusendung des Rückgabeprotokolls durch eine Renault-Vertragshändler zur Zahlung der Batteriemiete verpflichtet sind.
Die neue jährliche Fahrleistung und die Kosten für Mehr-/Minderkilometerabrechnung wird gemäß der ursprünglich vereinbarten Bedingung auch für den Verlängerungszeitraum zugrunde gelegt.
Nein!Wünschen sie die Beendigung des Batteriemietvertrages ...
Ja, jetzt kommt's !... oder die Verlängerung ....
... über einen anderen Zeitraum, ....
Sehr konfuser Brief. Also muss ich wohl raten, was zu tun ist. Ich rate mal --- NIX! Wahrscheinlich wird mir irgendwann ein neuer Vertrag zugesendet. Vielleicht sollte Renault auch diesen "ungeöhnlichen" Fall mit berücksichtigen.... sprechen sie uns bitte an, wir passen den Vertrag wunschgemäß für sie an.
....
Egon