In anderen bayerischen Großstädten wollen die Politiker nicht einmal keine öffentlichen Ladesäulen haben: "Es sei nicht Aufgabe der Kommune, Ladestationen zu errichten. Vielmehr wolle man möglichst viele Autos aus der Stadt heraus haben."Fritzchen-66 hat geschrieben:Die lokalen Vertreter der beiden großen politischen Parteien wollen keine privat betriebene öffentliche Ladestation haben.
Genau das geht nicht, weil es eine Sondernutzung ist.MaXx.Grr hat geschrieben: Aber der Threadersteller will ja eine private Ladestation öffentlich zugänglich machen, d.h. Ladestation steht auf Privatgrund und nur das Ladekabel reicht auf den öffentlichen Grund hinaus. Das ist doch absolut löblich und wenn er eine staatliche Förderung dafür erhält wüßte ich keinen guten Grund ihm die entsprechende Bodenmarkierung incl. Verkehrszeichen zu verweigern.
Grüazi MaXx
Dann verstehe ich Dich jetzt aber wahrscheinlich schon wieder falsch: für mich ist der einzige in dieser Frage relevante Unterschied ob es eine private Station zur privaten Nutzung ist oder eine von irgendwem aufgestellte zur öffentlichen Nutzung. Bei zweiteren bejahe ich eine Genehmigung der Sondernutzung da es der Allgemeinheit dient. Egal ob Stadtwerke, innogy, Siemens, Fa. Müller oder Frau Schmidt.geko hat geschrieben:Du willst mich gerne bewusst missverstehen. Ich meinte privat betriebene, nicht privatwirtschaftlich betriebene Ladepunkte. Evtl versehst du es jetzt besser.
Dann müßtest Du jedes Café verbieten das seine Stühle und Tische auf dem Gehweg aufstellt! Auch das ist eine Sondernutzung und bedarf der Genehmigung - aber es ist genehmigungsfähig. Auch wenn "nur" die Cafegänger und der Cafébesitzer etwas davon haben.Anmar hat geschrieben: Genau das geht nicht, weil es eine Sondernutzung ist.
Woher weißt Du denn daß das nicht genehmigt wird? Gibt es da nicht einen Gleichbehandlungsgrundsatz? Was prädestiniert eine juristische Person diese Genehmigung zu erhalten und eine natürliche Person nicht? Das erschließt sich mir nicht...geko hat geschrieben: Eine Erweiterung auf Privatpersonen wird es dagegen nicht geben.
Hallo geko,geko hat geschrieben:Nett, dass du es bejahst. Leider entfaltet dein „Ja“ aber keine Wirkung in diesem Fall. Konkret gestattet die LH M nur den SWM diese Sondernutzung, eine Erweiterung auf andere Unternehmen steht jedoch bevor. Eine Erweiterung auf Privatpersonen wird es dagegen nicht geben.