Da das offenbar ein Parkplatz ist (Platz im Sinne von Platz), gibt es dort ohnehin keine Fahrbahn im eigentlichen Sinn. Das hat die Rechtsprechung herausgearbeitet. Insofern würde dort auch das Zusatzzeichen "auch auf dem Seitenstreifen" nichts bringen, da dies das Vorhandensein einer Fahrbahn voraussetzt. (ja, ich weiß, Deutschland und die Juristen
Jedenfalls dürfte man dort, wenn das Schild denn wirksam wäre, auch Be- und Entladen und zwar ohne Zeitbeschränkung und auch nicht im elektrischen Sinn. Zeichen 286 (eingeschränktes Haltverbot) ist also auch aus diesem Grund suboptimal.
Und ja: Dort gehört Zeichen 314 hin, mit dem Zusatzzeichen "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" (ohne das "frei".
Was das Carsharing betrifft: Das Schild ist nur wirkungsloses Blech.