Hier noch ein weiteres Beispiel aus Essen mit uneindeutiger Beschilderung.
Ich könnte hier auch lesen: Hier ist ein Parkplatz; E-Fahrzeuge brauchen einen Parkschein.
Halteverbot mit der Ausnahme "E-Fahrzeuge beim Laden" finde ich eindeutiger.Falsch.Helfried hat geschrieben:Soweit ich weiß, bekommen Ladesäulen mit Parkverbotsschildern keine Förderung (damit das Volk nicht konsterniert wird), deshalb gibt es halt Parkgebotsschilder.
Okay, sagen wir die einzige noch komplett funktionierende in Lauf. Den Schnellader gibt es schon noch, allerdings ist da CCS schon seit mindestens einem Monat defekt und für ne R240 ZOE ist der Tarif da deutlich zu teuer!Cerebro hat geschrieben:@Nasemann: wieso die einzige in Lauf?? Was ist mit dem Schnelllader passiert?
Ich habe auch nirgends geschrieben, dass er das nicht darf, nur dass ich es moralisch hochgradig asozial findeecopowerprofi hat geschrieben:Dann darf der dort auch bis zum Skt Nimmerleinstag auch ohne E-Kennzeichen stehen. Das Schild ist als Vorwegweiser z.B. an Autobahnen als Hinweis auf eine Lademöglichkeit vorgesehen.
Schilder werden von oben nach unten gelesen. Also in dem Fall Parkplatz für E-Fahrzeuge nur mit Parkschein.MasterOD hat geschrieben:Hier noch ein weiteres Beispiel aus Essen mit uneindeutiger Beschilderung.
Halteverbot mit der Ausnahme "E-Fahrzeuge beim Laden" finde ich eindeutiger.
Ich könnte hier auch lesen: Hier ist ein Parkplatz; E-Fahrzeuge brauchen einen Parkschein.
Ist das sicher? Bei dem leichten bis mäßigen Frost der letzte Tage in Lauf a.d.P. kann der Ladevorgang doch ziemlich lange gedauert haben?Nasenmann hat geschrieben:Lauf an der Pegnitz, die einzige hier noch funktionierende Säule wird seit mindestens 5h durch ne vollgeladene Zoe blockiert.
Schau mal, da habe ich ja auch noch was gelernt.Nasenmann hat geschrieben: Schilder werden von oben nach unten gelesen. Also in dem Fall Parkplatz für E-Fahrzeuge nur mit Parkschein.
Aber rechtlich nicht haltbar, da ein Halteverbot sich immer nur auf die Fahrbahn bezieht, nicht auf Flächen daneben, auch von der Fahrbahn abgesetzte Parkstreifen z.B. sind davon nicht betroffen - wäre ja auch unlogisch, einen Parkstreifen einrichten, dann ein Halteverbot an die Straße und der Parkstreifen verliert seinen Sinn?!?MasterOD hat geschrieben:Halteverbot: ausser zum E-Laden, ist deutlicher!
Was ist daran uneindeutig? Es ist doch völlig eindeutig:MasterOD hat geschrieben:Hier noch ein weiteres Beispiel aus Essen mit uneindeutiger Beschilderung.
Vollkommen falsch.iOnier hat geschrieben:Aber rechtlich nicht haltbar, da ein Halteverbot sich immer nur auf die Fahrbahn bezieht, nicht auf Flächen daneben, auch von der Fahrbahn abgesetzte Parkstreifen z.B. sind davon nicht betroffen - wäre ja auch unlogisch, einen Parkstreifen einrichten, dann ein Halteverbot an die Straße und der Parkstreifen verliert seinen Sinn?!?