effzwonull hat geschrieben:Wenn das Auto nach 30 Minuten voll ist, stehst du wohl an einem Schnelllader. An solchen Säulen gibt es keine Ausreden
Und wenn es ein 08/15-Destinationlader mit 22 kW ist? An so einem 08/15-Destinationlader mit 22 kW können eben viele E-Fahrzeugtypen optimal laden: solche mit 3,7 kW, 6,6 kW, 7,4 kW, 11 kW, 16,5 kW sowie 22 kW-Ladern. Dann sollten aber alle Fahrzeuge das Recht haben, gleich lange dort zu stehen (z.B. wie vom deutschen Gesetzgeber vorgesehen: max. 4 Stunden zw. 8:00 und 20:00 Uhr, und nachts ohne Zeitbeschränkung) , ohne hektisches Umparken im Minutentakt, und ohne Krakelen von komplett Verrückten, das zwischen Mitternacht und Sonnenaufgang auch noch machen zu müssen.
In vielen Regionen gibt es gar keine öffentlichen Ladepunkte mit kleinere Ladeleistungen als 22 kW mehr! Da ist ein (bzw.
das eine derzeit käufliche) E-Fahrzeug mit 22kW-Lader und mit halb leerem Akku in der Tat in 30 Minuten voll. Klar wären statt der typischen Konfiguration "2 Ladepunkte x 22 kW" besser "1 x 22 kW + 6 x 3,7 kW", letztere wären aufgrund der Novelle der Ladesäulenverordnung auch nicht mehr dem teueren technischem Stillstand "Typ 2 + FI Typ B"unterworfen (ich sage nur: "Schuko Plus"), aber wer denkt schon so weit voraus, und will auf seinen kurfristigen Elektrikerumsatz verzichten?