drilling hat geschrieben:Falls nein, ist der Handzettel falsch.
Der Handzettel IST falsch, weil widersprüchlich.
Denn:
"Für die Nutzung eines E-Mobil Parkplatzes benötigen Sie ein E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge."
Und:
"Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor dürfen zu keiner Zeit einen Sonderparkplatz für Elektrofahrzeuge nutzen."
Es gibt auch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und E-Kennzeichen.
Und warum nur mit E-Kennzeichen? Weil die Überwacher zu doof sind, ein echtes Ladekabel von einem gefakten zu unterscheiden?
Weil ich also mein Wunschkennzeichen mit 8 Stellen behalten will und daher kein E-Kennzeichen damit bekomme, darf ich in Hamburg nicht öffentlich laden? Das klingt für mich nach Diskriminierung.
Oder bei einer ohnehin 3stelligen Stadtkennung, da kannst du dann auch mal vesuchen, nur einen Buchstaben (fast unmöglich) und ggf. nur 2 Ziffern zu bekommen, damit das E noch Platz hat.
"Zweistellige Zahlen sind nur für Motorräder und ähnliches vorgesehen" kräht es einem von der anderen Seite des Tisches entgegen ...