Kann man schon.Maverick78 hat geschrieben:Funktioniert nicht, hatte den Fall schon.
Du kannst dir einen Abschlepper bestellen der dich raus hieft (auf eigene kosten!), das Ordnungsamt würde in dem Fall den Passat nicht abschleppen lassen, da hier nicht festgegestellt werden kann wer wen ursrpünglich zu dicht eingeparkt hat. Solange du nciht beweisen kannst, das du dein Fahrzeug zuvor ordnungsgemäß eingeparkt hast würde im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage stehen. Du musst wohl oder übel einen Abschlepper bestellen, der dich raus hebt und dann versuchen über zivilrechtlichen Wege die Bergungskosten zurück zu erstreiten.