Dank DSGVO ab sofort notwendig:Gerd BausN hat geschrieben:Nummernschilder verpixeln ist nicht nötig
https://dsgvo-gesetz.de/themen/personenbezogene-daten/
Dank DSGVO ab sofort notwendig:Gerd BausN hat geschrieben:Nummernschilder verpixeln ist nicht nötig
Das ist quatsch, da nur wenige Personen die Kennzeichen abfragen könnten.bangser hat geschrieben:Dank DSGVO ab sofort notwendig:Gerd BausN hat geschrieben:Nummernschilder verpixeln ist nicht nötig
https://dsgvo-gesetz.de/themen/personenbezogene-daten/
Juristisch ist es nicht relevant wie viele Personen diese Daten abrufen können. Es reicht, wenn nur einer die Daten abrufen kann. Beim Kennzeichen können nur die Personen die Daten abrufen, die dazu ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Damit dürfte beim Kennzeichen eine ausreichend hohe Hürde bestehen und man braucht diese nicht verpixeln.tstr hat geschrieben:Das ist quatsch, da nur wenige Personen die Kennzeichen abfragen könnten.
Was ist denn das für ein Argument?tstr hat geschrieben: Das ist quatsch, da nur wenige Personen die Kennzeichen abfragen könnten.
Das ist falsch. Das Autokennzeichen sind personenbezogene Daten und die dürfen nur gespeichert (und somit veröffentlicht) werden, wenn Dir eine Erlaubnis vorliegt. Ich gehe mal stark davon aus, dass die hier nicht vorliegt. Somit ist es nicht rechtens das Kennzeichen zu speichern und zu zeigen.ecopowerprofi hat geschrieben: Juristisch ist es nicht relevant wie viele Personen diese Daten abrufen können. Es reicht, wenn nur einer die Daten abrufen kann. Beim Kennzeichen können nur die Personen die Daten abrufen, die dazu ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Damit dürfte beim Kennzeichen eine ausreichend hohe Hürde bestehen und man braucht diese nicht verpixeln.
Vermutlich fährst Du Deine Kontonummer aber nicht für jedermann groß lesbar außen am Auto spazieren, oder? Muss man jetzt als Fußgänger immer beide Augen zudrücken, weil man sonst eine DSGVO geschütztes Kfz-Kennzeichen sehen und sich daran erinnern könnte?zoppotrump hat geschrieben:Meine Kreditkartennummer, meine Kontonummer, mein Gehalt, etc. können auch nur wenige Personen abfragen, dennoch sind diese Daten durch die DSGVO geschützt und dürfen (in einem Forum) nicht ohne meine Einwilligung gespeichert und veröffentlicht werden. So ist es auch mit dem Autokennzeichen.
Auch das ist kein Argument.mweisEl hat geschrieben: Vermutlich fährst Du Deine Kontonummer aber nicht für jedermann groß lesbar außen am Auto spazieren, oder?
Siehe oben.mweisEl hat geschrieben: Muss man jetzt als Fußgänger immer beide Augen zudrücken, weil man sonst eine DSGVO geschütztes Kfz-Kennzeichen sehen und sich daran erinnern könnte?
Das Gesetz ist ein riesengroßes Monster, das große Unternehmen, Firmen und such im Internet für große Verwirrung gesorgt hat. Die kommen damit überhaupt nicht klar. Will damit sagen, wir als Kleinklein sollten nicht noch mehr mit der Sache übertreiben. Wir als Sportverein könnten einpacken, wenn wir uns nur noch danach richten würden. Also, haltet den Ball flach!zoppotrump hat geschrieben:Auch das ist kein Argument.mweisEl hat geschrieben: Vermutlich fährst Du Deine Kontonummer aber nicht für jedermann groß lesbar außen am Auto spazieren, oder?
Ich empfehle mal die DSGVO zu lesen anstatt sich hier eigene Definitionen auszudenken. Dafür werden Gesetze schließlich geschrieben, damit sie Klarheit bieten und nicht jeder irgendwas rein interpretieren muss, was dann nicht stimmt.
https://dsgvo-gesetz.de/
Siehe oben.mweisEl hat geschrieben: Muss man jetzt als Fußgänger immer beide Augen zudrücken, weil man sonst eine DSGVO geschütztes Kfz-Kennzeichen sehen und sich daran erinnern könnte?
Nein, muss man nicht, schließlich liegt keine Datenverarbeitung vor.