Erster Stichtag für WLTP im Pkw-Bereich war der 1. September 2017. Seit diesem Datum müssen für die Typgenehmigung eines neuen Modells Verbrauchs- und CO2- Werte nach WLTP ermittelt werden. Erste hiervon betroffene Hyundai Modelle waren der neue NEXO und der neue Santa Fe.
Zum 1. September 2018 gilt WLTP dann für alle Neufahrzeugzulassungen, also auch für bestehende Modelle, deren ursprüngliche Typgenehmigung noch auf Basis von NEFZ erfolgte. Für größere leichte Nutzfahrzeuge gelten jeweils um ein Jahr versetzte Stichtage.
Um es für Kunden einfacher zu machen und eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden bis Ende 2018 alle Verbrauchsangaben gemäß der heutigen NEFZ-Zertifizierung kommuniziert. Dafür werden die Ergebnisse aller Fahrzeuge, die bereits nur nach WLTP zertifiziert werden, in das äquivalente NEFZ-Ergebnis umgerechnet. Ab Januar 2019 (bisher unbestätigt) werden allen veröffentlichten Verbrauchswerten ausschließlich WLTP-Werte zugrunde liegen. Die Umstellung der Kfz-Steuer auf WLTP, für alle neu zugelassenen Fahrzeuge, erfolgte hingegen bereits zum 1. September 2018.
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folglich sind die aktuellen Angaben in der Angebotskommunikation zu Hybrid und Plug-in Hybrid korrekt
Die Verbrauchsangaben nach WLTP können aktuell nur der EG-Übereinstimmungsbescheinigung des jeweiligen Fahrzeugs entnommen werden.
Zu den Besonderheiten beim IONIQ Elektro werde ich mich in Kürze noch einmal äußern.