Nach dem der Wagen repariert ist der Stand der Dinge:
Die Reparaturkosten, sowie die Kosten für den Mietwagen wurden - nach Abtrittserklärung - an Renault bezahlt.
Der Forderungen nach Übernahme der Folgekosten, auch der Benzinkosten wurde zugestimmt, allerdings kurzer Hand der Betrag für den Wertausgleich um genau diesen Betrag gekürzt.
Die Sachbearbeiterin bei der Versicherung hatte ja meine "Bitte" die mir entstandenen Benzinkosten zu ersetzen brüsk abgelehnt, mit dem Hinweis ich hätte über die Allianz einen Elektroauto einfordern müssen.
Nach der ersten Reparatur - es fehlte noch die Folierung zur Wiederherstellung - hat mein Anwalt dann "brav" für den zweiten Schritt der Reparatur, um Bereitstellung eines eCars während der Folierungs-Zeit gebeten. Dies konnte die Versicherung nicht und musste eingestehen, dass es nur Benzin Autos zu mieten gibt. Ebenso bat sie um Nachweis des "kostenfreien Stroms", der mir mit Auszügen der Internetseiten TankE und Stadtwerke Troisdorf, sowie der Bestätigung meines Arbeitgebers: "Strom gegen Werbung" leicht gefallen ist. Darauf hat sie der Forderung: "120€ Benzinkosten bezahlen" nachgegeben und im Gegenzug die Wertminderung gekürzt. Diesen Vorgehensweise prüft mein Anwalt nun, wahrscheinlich liegt es aber im Ermessen der Versicherung, in einem begrenzten Rahmen von dem Gutachten abzuweichen.
Viel wichtiger als dieses Geplänkel ist aber die Tatsache: Bei Nachweis von kostenfreiem Strom kann ich die Benzinkosten einfordern !!!!