Die Leistungsbeschränkung hat technische und betriebswirtschaftliche Gründe.
Bis 50 A Anschlussleistung gelten andere Tarife für den Netzanschluss. Jedes kW darüber muss extra bezahlt werden.
Bei 2x22 kW wäre das ein Anschluss mit 63A. Dann müssen in der Säule andere Komponenten verbaut werden, weil andere Bestimmungen gelten.
Das kann man natürlich machen. Die Frage ist nur, ob es möglich ist die Kosten umzulegen. Da dies im Moment nicht möglich ist werden die 30 kW Gesamtleistung entsprechend verteilt. Oft statisch, d.h. 2x15 kW.